Schindhelm COVID-19-Unit
Im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen rund um den Ausbruch und die Verbreitung des Corona-Virus stellen sich auch zahlreiche rechtliche Fragen. Die Schindhelm COVID-19-Unit besteht aus unseren Experten aus den am häufigsten betroffenen Rechtsgebieten und hält Sie über alle aktuellen Rechtsthemen auf dem Laufenden.
Mit einer bahnbrechenden Entscheidung hat das OVG Niedersachsen die generelle Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende einstweilen außer Vollzug gesetzt (Beschluss vom 11.05.2020, AZ 13 MN 143/20).
Die gravierenden Auswirkungen des Corona-Virus bringen viele Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Liquiditätssteuerung ist heute enorm wichtig. Mittelfristig werden Kapitalgeber Kredite in Frage stellen oder kündigen.
Unzähligen Einzelhändlern, Gastronomen, aber auch Ärzten brechen die Umsätze weg, um die in Innenstadtlagen zum Teil exorbitanten Mieten zahlen zu können. Vermieter sorgen sich um ihre Refinanzierung.
Die Europäische Kommission hat am 8. April 2020 besondere, zeitlich befristete Regelungen für Kooperationen zwischen Unternehmen va. in den Bereichen Pharma, Medizintechnik und Medizinbedarf unter teilweiser Abweichung vom Europäischen Wettbewerbsrecht angesichts der COVID-19-Epidemie veröffentlicht ...
In einigen Branchen wie Lebensmittelproduktion, -handel und -logistik brummt es derzeit. Bei anderen herrscht Totenstille, etwa im Gast- und Hotelgewerbe oder bei Automobilzulieferern. Da liegt es nahe, wenn sich daraus „Personalpartnerschaften“ entwickeln dergestalt, dass ein Unternehmen dem anderen ganze Abteilungen zur Verfügung stellt, zumal wenn die geforderten Qualifikationen z. B. im Umgang mit Lebensmitteln, Gesundheitszeugnisse, Stapler- oder LKW-Führerscheine vorhanden sind.
Viele Unternehmen sind bereits den Schritt gegangen und haben sich zu Kurzarbeit entschlossen und die entsprechenden Schritte eingeleitet. Der Entschluss zur Einführung von Kurzarbeit ist jedoch nur der erste Schritt. Bei der konkreten Umsetzung treten verschiedenste Detailfragen auf. Insbesondere das Thema Urlaub wird in jedem Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – anfallen.
Auch in der derzeitigen Krisensituation wollen sich Mitbewerber zum Teil Vorteile verschaffen, indem sie gegen die bestehenden Allgemeinverfügungen verstoßen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen einer COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vorgelegt. Die Verabschiedung des Gesetzes ist am 27.03.2020 erfolgt.
Die rasante Verbreitung des Corona-Virus hat auch in Deutschland dafür gesorgt, dass die Regierung drastische Maßnahmen zur Beschränkung von sozialen Kontakten ergriffen hat. Aus diesem Grund sehen sich Unternehmen verschiedener Rechtsformen in der Krisensituation mit der Aufgabe konfrontiert, trotz bestehender Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeit erforderliche Beschlüsse zu fassen und damit handlungsfähig zu bleiben.
Die Verbreitung von COVID-19 hat dazu geführt, dass möglichst viele Mitarbeiter in das Homeoffice geschickt wurden, um das Gebot der sozialen Distanz effizient umzusetzen. Viele Unternehmen waren darauf nicht vorbereitet und haben die Möglichkeiten genutzt, die sich gerade geboten haben. Je länger die Situation andauert, umso wichtiger ist es jedoch, nach zu justieren und die Vorgaben der DS-GVO zu beachten. Hier sind insbesondere die technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO einzuhalten.
Ermöglicht für alle AG und SE werden sog. Online-Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre und ohne Satzungsgrundlage. Voraussetzung ist lediglich ein Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Im Zeichen der gesetzlichen und faktischen Einschränkungen zum Zweck der Eindämmung der COVID-19-Pandemie erleiden viele Wirtschaftsunternehmen dramatische Umsatzeinbrüche bis hin zu gänzlichen Umsatzausfällen.
Die Bundesregierung hat nun heute die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Der Gesetzentwurf soll von den Koalitionsfraktionen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einbracht werden. Insoweit gibt es folgende Neuerungen:
In Zeiten der weltweiten Coronakrise überschlagen sich die Ereignisse. Das was gestern galt, ist heute überholt und morgen bzw. übermorgen wieder infrage gestellt. Die Regierungen der maßgeblich betroffenen Länder sind aktuell damit beschäftigt, umfangreiche Strukturmaßnahmen zu beschließen und Rettungsschirme zu verabschieden, um einerseits ein weiteres Ausbreiten der Pandemie zumindest zu verlangsamen und auf der anderen Seite die wirtschaftlichen Folgen der Krise für die unmittelbar Betroffenen zumindest abzumildern.
Arbeitgeber die ihre Tätigkeit ganz oder teilweise herunterfahren, können Arbeitnehmer in die sogenannte technische Arbeitslosigkeit (rum.: somaj tehnic) versetzen.
Um die im Bundesgebiet durch die Coronakrise hervorgerufenen beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden bei den Beteiligten abzumildern, hat das Bundesministerium der Finanzen ein Maßnahmenpaket erlassen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat als Reaktion auf die Bedrohung durch das COVID-19 Virus unter anderem verschiedene steuerpolitische Maßnahmen angekündigt.
Das Thema der Stunde ist in vielen Unternehmen „Kurzarbeit“. Im Zuge der Corona-Krise hat der Gesetzgeber in den letzten Tagen den Zugang zur Kurzarbeit erfreulicherweise erleichtert. Für die Unternehmer ist es allerdings entscheidend, dass insbesondere auch die hoch dotierten Arbeitsverhältnisse in die Maßnahmen mit einbezogen werden können.
Derzeit gibt es eigentlich nur ein beherrschendes Thema ?? der Corona-Virus und seine weltweite Ausbreitung. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben sich in diesem Zusammenhang viele Fragen aus dem Bereich des Datenschutzes, die wir hier kurz stellen und beantworten möchten.
Angesichts der sich weltweit entwickelnden Pandemielage im Zusammenhang mit dem Ausbruch des COVID-19-Virus ist es die höchste Priorität unserer Kanzlei, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mandanten, unserer Geschäftspartner und unserer Mitarbeiter sowie deren Familie sicherzustellen und zugleich Ihnen in dieser turbulenten und von Unsicherheit geprägten Zeit in gewohnter Weise beiseite zu stehen.
Nachdem sie in den vergangenen guten wirtschaftlichen Jahren ein Schattendasein fristete, ist sie nun in den Zeiten der Corona-Krise wieder in aller Munde: Die Kurzarbeit.
Die Bayerische Staatsregierung gewährt im Rahmen ihres Corona-Soforthilfeprogramms bayerischen Unternehmen und Freiberuflern einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen eines sehr einfachen...
Das Corona Hilfspaket der Bundesregierung.
Das Coronavirus breitet sich mehr und mehr in Europa und in der ganzen Welt aus. Große sowie kleine Veranstaltungen werden in zunehmender Zahl abgesagt. US- Präsident Trump hat die Einreise von Europäern für einen Zeitraum von 30 Tagen in die USA untersagt, die amerikanische Basketballliga (NBA) hat den Spielbetrieb vorläufig eingestellt, die deutsche Eishockeyliga (DEL) hat die Spielsaison vorzeitig beendet und im Fußball werden einstweilen nur noch sogenannte „Geisterspiele“ ausgetragen.