Steuerrecht

Die Steuerechtsexperten von Schindhelm beraten in- und ausländische Unternehmen jeder Größe, Branche sowie Rechtsform pro-aktiv in allen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Steuergestaltung und -planung insbesondere bei M&A Transaktionen, Unternehmensumstrukturierungen, -sanierungen und -nachfolgen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die steuerrechtliche Beratung von Privatpersonen und Familien insbesondere zu Fragen der Vermögensnachfolge und der Selbstanzeige. Mit Hilfe unseres internationalen Verbundes stehen wir Ihnen auch in steuerlichen Fragen des Wegzugs aus Deutschland sowie bei lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen in Fällen der Mitarbeiterentsendung ins Ausland zur Verfügung.

In der Beratung von öffentlichen und/oder gemeinnützigen Einrichtungen und Stiftungen liegt ein weiterer Schwerpunkt. Als Rechtsanwälte mit Kanzleien in Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, München und Osnabrück beraten wir nicht nur im Rahmen der Gründung und Anerkennung, sondern unterstützen Sie auch bei der Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten, klären spezielle Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts sowie Fragen zur Abgrenzung von Betrieben gewerblicher Art, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Zweckbetrieben.

Steuerberatung Schindhelm Deutschland

Neben unserer vollintegrierten Steuerberatungseinheit am Standort Hannover unter der Leitung von Steuerberater Prof. Dr. Philipp Albrecht bieten wir an den Standorten in Osnabrück, Frankfurt und München eine vollumfängliche Steuerberatung in Kooperation mit der renommierten Steuerberatungsgesellschaft EBiT Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG.

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Unsere Beratungsschwerpunkte sind unter anderem:

Steuerberatung für Unternehmen

  • Steuergestaltung und -planung zur Optimierung von Steuerquoten
  • Verlustnutzungsstrategien
  • Beratung bei Betriebsprüfungen einschließlich Schwachstellenanalyse
  • Tax Due-Diligence-Prüfungen
  • Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Grunderwerbsteuerminimierung bei Immobilientransaktionen

Steuerberatung für Privatpersonen

  • Einkommen- sowie Erbschaft- und Schenkungsteueroptimierung bei Unternehmens- und Vermögensnachfolgen
  • Beratung bei Gründung und Anerkennung von Stiftungen jeder Art vor und nach dem Erbfall
  • Steueroptimierung bei Wegzug ins Ausland
  • Mitarbeiterentsendung ins Ausland (Lohnsteuer und Sozialversicherung)

Steuerberatung für öffentliche und/oder gemeinnützige Einrichtungen und Stiftungen

  • Beratung in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Abgrenzung von Betrieben gewerblicher Art, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Zweckbetrieben
  • Beratung bei Kooperationen und interkommunaler Zusammenarbeit
  • Beratung bei Fragen zur Umsatzsteuer