Erbrecht / Nachlassplanung

Ob Unternehmer oder vermögende Privatperson – wir beraten Sie nicht nur bei der Weitergabe Ihres eigenen Vermögens an die nächste Generation, sondern auch bei der Verteilung von vererbten Vermögen unter den Berechtigten.

Unter Berücksichtigung Ihrer konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestalten wir für Sie Testamente und Erbverträge. Dabei behalten wir nicht nur die Rechte etwaiger Pflichtteilsberechtigten, sondern auch die steuerlichen Folgen der Vermögensübertragungen fest im Blick.

Sollten Ihnen aufgrund eines Erbfalls selbst Rechte zustehen, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Erbe, Vermächtnisnehmer, Auflagebegünstigter oder Pflichtteilsberechtigter. Gerne beraten wir Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Testamentsvollstrecker, insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Als Rechtsanwälte mit Kanzleien in Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, München und Osnabrück unterstützen wir Sie gemeinsam mit unseren ausländischen Kollegen (Belgien, Bulgarien, China, FrankreichItalien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn) umfassend auch bei internationalen Erbfällen und Nachlassplanungen.

Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums

  • erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechliche Beratung vor und nach dem Erbfall
  • Vermögensnachfolgeplanung bei in- und ausländischem Vermögen
  • Unternehmensnachfolgeplanung bei in- und ausländischem Vermögen
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsrecht
  • Anfechtung letztwilliger Verfügungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht