Dr. Manuela Hörstmann-Jungemann

Rechtsanwältin
Partnerin


Werdegang

Manuela Hörstmann-Jungemann ist seit 1990 als Rechtsanwältin bei Schindhelm am Standort Osnabrück tätig und seit 2006 Mitglied der Geschäftsführung.

Sie studierte Rechtswissenschaften von 1982 bis 1989 an der Universität Bielefeld im Rahmen der einstufigen Juristenausbildung und legte 1989 das Assessorexamen ab. 1997 wurde sie promoviert. Während ihres Studiums wurde sie von der Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert.


Manuela Hörstmann-Jungemann berät insbesondere im Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Erbrecht. Sie verfügt über umfassende Erfahrung in Immobilientransaktionen und im Mietrecht. Im Erbrecht liegt ihr Schwerpunkt auf der Gestaltung von Testamenten, der Bearbeitung von Pflichtteilsansprüchen sowie der Beratung von Testamentsvollstreckern.

Veröffentlichungen von Manuela Hörstmann-Jungemann umfassen u. a. den Beitrag „Die Besteuerung deutsch-französischer Erbfälle“ in der vom Verlag Dr. Otto Schmidt herausgegebenen Buchreihe Internationales Erbschaftsteuerrecht und Nachlassplanung (1998) sowie einen Beitrag in der Gedächtnisschrift für den verstorbenen Kanzleigründer Malte Schindhelm, veröffentlicht im Carl Heymanns Verlag: „Das Schicksal von Unterbeteiligungen und stillen Gesellschaften bei Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht“.