Insolvenz und Sanierung
Unternehmerischer Erfolg oder Misserfolg resultiert nicht immer aus dem Handeln des Unternehmers selbst, sondern häufig aus einer Vielzahl von Faktoren, die auch außerhalb seiner Kontrolle liegen können. Krisensituationen sind sohin nicht zwangsläufig auf unternehmerisches Versagen zurückzuführen. Entscheidend ist jedoch, dass Krisensituationen rasch erkannt und nachhaltig bewältigt werden. Dabei fordern Unternehmenskrisen schnelle und oft auch schmerzhafte Umstrukturierungen, wirtschaftlich wie rechtlich. Es geht dabei darum, neue Perspektiven und Chancen zu entdecken.
Schindhelm berät Sie in allen krisen- und insolvenznahen Fragestellungen Ihres Unternehmens und entwickelt mit Ihnen tragfähige und nachhaltige Sanierungsstrategien. Zudem zeigen wir Ihnen sichere Wege auf und beraten Sie zur bestmöglichen Haftungsvermeidung.
Zudem berät Schindhelm Sie als Gläubiger dazu, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihr Vertragspartner (z.B. Lieferant oder Kunde) sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, damit Sie für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Vertragspartners eröffnet wird, keine böse Überraschung erleben.
Unsere Expertise in Verfahren des Insolvenzrechts und Sanierung
Schindhelm verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise in der Bewältigung und Aufarbeitung von Unternehmenskrisen in der Rolle als Berater betroffener Unternehmen, Insolvenzverwalter und Berater von Gläubigern. Bei unseren Leistungen legen wir den Fokus auf folgende Schwerpunkte.

Eine Krise und drohende Insolvenz stellen hohe Anforderungen an Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sowie Gesellschafter. Vorrangiges Ziel ist hierbei die nachhaltige Sicherung des Fortbestands des Unternehmens. Wir begleiten sämtliche Phasen der Restrukturierung aus rechtlicher Sicht und arbeiten Hand in Hand mit anderen involvierten Beratern wie Wirtschaftsprüfern sowie Steuer- und Unternehmensberatern. Wir unterstützen Sie bei bei folgenden Schritten:
- Rechtliche Bestandsanalyse des Unternehmens in der Krise
- Rechtliche Unterstützung bei der Erstellung von Sanierungskonzepten und -gutachten
- Entwicklung von Sanierungsstrategien, rechtliche Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen im Sanierungsverfahren
- Rechtliche Begleitung und Unterstützung im Bereich der Sanierungsfinanzierung (inkl. Akquisitionsfinanzierung)
- Rechtliche Begleitung bei der Erstellung von Fortführungsprognosen
- Beratung zu Eigenkapitalersatz und zur Vermeidung verbotener Einlagenrückgewähr
- Gründung von Auffanggesellschaften, mit der ein neugegründetes Unternehmen Vermögenswerte und Geschäftsbereiche aus dem in der Krise befindlichen Unternehmen übernimmt. Damit können u.U. Geschäftsbetrieb fortgeführt und Arbeitsplätze gesichert werden.
- Vorbereitung der Einleitung und Strukturierung eines Insolvenzverfahrens oder Restrukturierungsverfahrens, Ausarbeitung des entsprechender Anträge (bspw. eines Insolvenzantrages) und laufende rechtliche Begleitung und Vertretung als Schuldner
- Beratung bei grenzüberschreitenden Insolvenzen
- Cross Border Mergers & Acquisition-Beratung (M&A-Beratung)

Gerade in insolvenznahen Situationen steigt das persönliche Haftungsrisiko. Denn insbesondere im Falle des Scheiterns von Unternehmen stellt sich die Frage, ob unternehmerische Entscheidungen unter Einhaltung des gesetzlichen Sorgfaltsmaßstabes getroffen wurden.
Es gilt, die bestehenden gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich zur Erreichung des Sanierungszieles einzusetzen. Dies kann durch Restrukturierung, Sanierung und damit verbundenen Schuldenschnitt oder aber durch den Verkauf des Unternehmens bzw. von Unternehmensteilen erfolgen. Wir erbringen insbesondere folgende Leistungen:
- Beratung der Geschäftsleitung und sonstiger Organe bei der Wahrnehmung der diese in der Krise treffenden besonderen Aufgaben und Pflichten
- Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten sowie Gesellschaftern zur Vermeidung von Haftungsrisiken (zivilrechtlich, strafrechtlich, sozialversicherungs- und abgabenrechtlich).
- Rechtliche Begleitung bei der Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung

Eine Insolvenz betrifft nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch dessen Vertragspartner. Vertragspartner des Schuldners, insbesondere jene, die auf Leistungen des Schuldners angewiesen sind (bspw. weil sie sich selbst zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet haben, für deren Erfüllung die Vorleistung des Schuldners wesentlich ist), können erhebliche Nachteile erfahren. Daher liegt eine Fortführung oder bestmögliche Verwertung des Unternehmens auch im Interesse der Gläubiger.
Bestenfalls wird bereits bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung der Eintritt von Krisenfällen beim Vertragspartner vertraglich berücksichtigt. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung hinsichtlich der Sicherung Ihrer Forderungen, Lieferungen und sonstiger Ansprüche. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Verhandlungen oder Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern, um das wirtschaftliche Ergebnis für Sie als Gläubiger möglichst optimal zu gestalten. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Für Mitbewerber und Investoren eröffnet sich die Chance zur Übernahme, wenn sich ein Unternehmen in einer Krisensituation befindet. Mitbewerber können Marktanteile erweitern oder sich strategisch neu positionieren, während Investoren das Potenzial sehen, das Unternehmen zu sanieren und langfristig Gewinne zu erzielen.
Bei einem Erwerb aus der Insolvenz ist das Risiko einer Nachfolgehaftung in der Regel gering bis ausgeschlossen. Ein Erwerb außerhalb eines Insolvenzverfahrens erfordert dagegen besondere Sorgfalt und kann im Rahmen eines Mergers & Acquisition (M&A) Prozesses erfolgen. Wir unterstützen Sie insbesondere hinsichtlich folgender Themen:
- M&A-Transaktionen in Krisensituationen und aus der Insolvenz (übertragende Sanierung)
- Erwerb von Unternehmen in der Krise und aus der Insolvenz
- Refinanzierung.

Regelmäßig beraten und vertreten wir Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dies betrifft zum einen die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen. Ebenso setzen wir Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern durch. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Kollegen aus der Steuerberatung können wir auch bei der Auswertung und Fortführung der Buchhaltung des Schuldnerunternehmens unterstützen.
Gerne unterstützen wir zudem Insolvenzverwalter (auch über unsere internationalen Partnerbüros) bei der Investorensuche für den Fall dass dieser Unternehmen bzw. Unternehmensteile veräußern möchte (Asset- oder Sharedeal).
Referenzen und Erfolgsgeschichten
Wir stehen unseren Mandanten mit Expertise und Engagement im Insolvenzrecht und bei Umstrukturierungen zur Seite. Im Folgenden finden Sie einige unserer Referenzen und Erfolgsgeschichten der jüngeren Vergangenheit.
Schindhelm vertritt regelmäßig Insolvenzverwalter
Bereits seit mehreren Jahren vertritt Schindhelm die Interessen von Insolvenzverwaltern. Hierbei übernehmen wir die komplette Ermittlung und Durchsetzung (gerichtlich- und außergerichtlich) von insolvenzspezifischen Sonderaktiva. Dies betrifft zum einen die Durchsetzung aller Insolvenzanfechtungsansprüche und zum anderen die Durchsetzung aller Ansprüche gegenüber der ehemaligen Geschäftsführung und den Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin.
Schindhelm berät ein italienisches Unternehmen bei der Wahrung seiner Interessen im Rahmen einer Insolvenz eines deutschen Kunden
In dieser Angelegenheit beraten wir ein italienisches Unternehmen aus der Automobilzuliefererbranche bei der Durchsetzung seiner Interessen im (vorläufigen) Insolvenzverfahren eines deutschen Kunden.
