Unternehmensnachfolge

Als Rechtsanwälte mit Kanzleien in Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, München und Osnabrück beraten wir Sie als Unternehmer umfassend bei der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge sowie bei der Strukturierung und Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation, an familienfremde Dritte oder an eine - vor oder nach dem Erbfall einzurichtende - Stiftung.

Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen fest im Blick, entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zugeschnittene Nachfolgeplanung und begleiten die Umsetzung durch Ausarbeitung der entsprechenden Verträge und letztwilligen Verfügungen. Dabei fließen sämtliche erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte in die Beratung ein.

Gemeinsam mit unseren ausländischen Kollegen beraten wir Sie umfassend auch bei internationalen Unternehmensnachfolgen.

Unsere Beratungsschwerpunkte sind unter anderem:

Unternehmensübertragung auf Familienangehörige

  • erb-, familien- und steuerrechtliche Beratung
  • Umstrukturierung des Unternehmens vor oder nach der Übertragung
  • finanzielle Absicherung des Unternehmers und seines Ehegatten
  • Gesellschafts- und Beraterverträge
  • Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge

Unternehmensübertragung auf familienfremde Personen

  • Verkauf des Unternehmens (asset deal, share deal)
  • Verpachtung des Unternehmens
  • Beteiligung Dritter am Unternehmen

Stiftungen

  • Beratung bei Gründung und Anerkennung von Stiftungen jeder Art (Familienstiftungen, Unternehmensstiftungen, gemeinnützige Stiftungen)