Pfandrecht
Was versteht man unter einem Pfandrecht?
Ein Pfandrecht ist ein dingliches Sicherungsrecht an einer fremden beweglichen Sache oder an einem Recht. Es gibt dem Pfandgläubiger das Recht, sich bei Fälligkeit und Nichtzahlung aus dem Pfandgegenstand vorrangig zu befriedigen.
Das Pfandrecht entsteht nur, soweit eine zu sichernde Forderung besteht, und erlischt grundsätzlich mit ihr (Akzessorietät). Außerdem gelten das Bestimmtheitsprinzip und ein Publizitätserfordernis. Bei beweglichen Sachen wird Letzteres regelmäßig dadurch verwirklicht, dass der Verpfänder den Besitz aufgibt. Der Pfandgläubiger darf die Sache grundsätzlich nicht nutzen, muss sie verwahren und darf sie nach Eintritt der Pfandreife nach den gesetzlichen Regeln verwerten.
Welche Arten von Pfandrechten gibt es?
Ein vertragliches Pfandrecht entsteht aufgrund einer Vereinbarung zwischen Verpfänder und Pfandgläubiger sowie des jeweils erforderlichen Publizitätsakts. Gesetzliche Pfandrechte entstehen unmittelbar kraft Gesetzes (z.B zugunsten bestimmter Vermieter oder Werkunternehmer). Ein Pfändungspfandrecht wird durch staatliche Zwangsvollstreckung begründet.
Wie wird ein Pfandrecht begründet?
Bei beweglichen Sachen sind grundsätzlich die Einigung über die Pfandrechtsbestellung und die Übergabe der Sache an den Gläubiger erforderlich. Weil der Schuldner den unmittelbaren Besitz verliert, werden im Wirtschaftsverkehr für Waren und Maschinen häufig besitzlose Sicherheiten wie die Sicherungsübereignung genutzt. Bei Rechten richtet sich die Bestellung nach den für die Übertragung des jeweiligen Rechts geltenden Vorschriften; bei Forderungen ist grundsätzlich zusätzlich die Anzeige an den Drittschuldner erforderlich.
Ist eine Hypothek ein Pfandrecht?
Hypothek und Grundschuld sind Grundpfandrechte. Die Hypothek sichert eine bestimmte Forderung und ist akzessorisch. Die Grundschuld ist dagegen rechtlich nicht vom Bestand einer Forderung abhängig. In der deutschen Finanzierungspraxis wird deshalb überwiegend eine Sicherungsgrundschuld verwendet, die durch einen gesonderten Sicherungsvertrag mit dem Darlehen verknüpft wird. Beide Rechte entstehen grundsätzlich durch Einigung und Eintragung im Grundbuch.
Beispiel für ein Grundpfandrecht
Finanziert eine Bank den Erwerb einer Immobilie, verlangt sie regelmäßig die Bestellung einer Grundschuld am Grundstück. Die Grundschuld kann neben dem Darlehensbetrag auch Grundschuldzinsen und Nebenleistungen ausweisen. Diese Beträge sind nicht ohne Weiteres die aktuelle Kreditschuld, sondern erweitern den dinglichen Sicherungsrahmen. Bei einem Zahlungsausfall kann die Bank nach Maßgabe des Sicherungsvertrags und der Vollstreckungsvoraussetzungen die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung betreiben.
Welche Kosten entstehen bei Bestellung und Löschung?
Für notarielle Erklärungen und Eintragungen im Grundbuch fallen wertabhängige Gebühren an. Eine pauschale Prozentangabe ist deshalb nicht zuverlässig; maßgeblich sind insbesondere Höhe und Ausgestaltung des Grundpfandrechts sowie die konkret erforderlichen notariellen und grundbuchlichen Vorgänge.
Kann ein Grundpfandrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden?
Die Rückzahlung des Darlehens löscht eine Grundschuld nicht automatisch. Für ihre Löschung sind grundsätzlich die Löschungsbewilligung des Gläubigers, die Zustimmung des Eigentümers und die Eintragung der Löschung im Grundbuch erforderlich. Alternativ kann eine nicht mehr valutierende Grundschuld je nach Interessenlage bestehen bleiben oder übertragen werden. Auch bei der akzessorischen Hypothek muss der Grundbuchstand für eine formale Löschung berichtigt werden.
Fazit
Pfandrechte und Grundpfandrechte verschaffen dem Gläubiger eine bevorzugte Zugriffsmöglichkeit auf den Sicherungsgegenstand. Welche Sicherheit geeignet ist, hängt vom Vermögensgegenstand und vom Finanzierungszweck ab. Wichtige Alternativen sind Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung und Eigentumsvorbehalt.
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