A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Begriffe finden

Kommanditgesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  China   Deutschland   Frankreich   Italien   Österreich   Polen   Türkei

Was versteht man unter einer Kommanditgesellschaft?

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine rechtsfähige Personengesellschaft unter gemeinschaftlicher Firma. Bei mindestens einem Gesellschafter, dem Kommanditisten, ist die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf eine bestimmte Haftsumme beschränkt. Mindestens ein anderer Gesellschafter, der Komplementär, haftet persönlich und unbeschränkt. Darin unterscheidet sich die KG von der offenen Handelsgesellschaft (OHG), bei der kein Gesellschafter beschränkt haftet. Bei der häufigen GmbH & Co. KG ist eine GmbH persönlich haftende Gesellschafterin. Dadurch lässt sich die Haftung natürlicher Personen im Regelfall vermeiden, ohne dass die KG ihren Charakter als Personengesellschaft verliert.

Was sind Kommanditeinlage und Haftsumme?

Die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Kommanditeinlage betrifft die Leistungspflicht des Kommanditisten im Innenverhältnis. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme bestimmt dagegen den Höchstbetrag seiner unmittelbaren Außenhaftung. Soweit der Kommanditist seine Einlage bis zur Höhe der Haftsumme an die Gesellschaft geleistet hat, ist die persönliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Wird die Einlage zurückgezahlt oder unter bestimmten Voraussetzungen durch Entnahmen gemindert, kann die Außenhaftung bis zur Haftsumme wieder aufleben. Kommanditeinlage und Haftsumme können unterschiedlich hoch sein.

Contact Icon

Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Gesellschaftsrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt aufnehmen

Verwandte Begriffe