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Natürliche Person

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer natürlichen Person?

Jeder Mensch ist eine natürliche Person. Seine Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, beginnt nach § 1 BGB mit der Vollendung der Geburt. Eine natürliche Person kann beispielsweise Eigentümerin, Vertragspartnerin, Schuldnerin oder Erbin sein. Von der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden sind insbesondere die Geschäftsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit, die von weiteren Voraussetzungen, vor allem vom Alter, abhängen.

Natürliche Personen sind von juristischen Personen wie GmbH oder AG zu unterscheiden. Über ihr Vermögen kann ein Insolvenzverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht eröffnet werden. Für Verbraucher und bestimmte ehemals selbständig Tätige gelten die besonderen Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren; der Ausdruck ‚Privatinsolvenz‘ ist lediglich umgangssprachlich.

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