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Personengesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen durch Gesellschaftsvertrag zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Typisch ist ihre personalistische Prägung: Die Person der Gesellschafter, ihre Mitarbeit und ihr gegenseitiges Vertrauen haben regelmäßig besonderes Gewicht. Zu den Personengesellschaften zählen insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft. Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft.

Eine Personengesellschaft ist grundsätzlich keine juristische Person. Soll sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter selbst am Rechtsverkehr teilnehmen, ist sie jedoch rechtsfähig und kann eigenes Gesellschaftsvermögen haben. Die Übertragung oder Vererbung einer Mitgliedschaft richtet sich nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag und bedarf häufig der Zustimmung der übrigen Gesellschafter.

Wann kann eine Personengesellschaft aufgelöst werden?

Auflösungsgründe können insbesondere der Ablauf einer vereinbarten Dauer, ein Gesellschafterbeschluss, die Insolvenz der Gesellschaft oder eine gerichtliche Entscheidung sein. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts führen Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters bei der GbR und OHG grundsätzlich zu dessen Ausscheiden und nicht mehr automatisch zur Auflösung, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Für die KG gelten die OHG-Regeln grundsätzlich entsprechend. Der Gesellschaftsvertrag sollte Fortführung, Nachfolge, Abfindung und verbleibende Gesellschafter daher ausdrücklich regeln.
 

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