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Aktiengesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt und muss mindestens EUR 50.000,00 betragen. Als AG entsteht die Gesellschaft mit ihrer Eintragung in das Handelsregister.

Für die Verbindlichkeiten der AG haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Ihre zwingenden Organe sind der Vorstand, der die Gesellschaft eigenverantwortlich leitet, der Aufsichtsrat, der den Vorstand überwacht, und die Hauptversammlung, in der die Aktionäre ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben.

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