Offenen Handelsgesellschaft
Was versteht man unter einer offenen Handelsgesellschaft?
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine unter gemeinschaftlicher Firma geführte Personengesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei keinem Gesellschafter beschränkt ist. Die OHG kann selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen und unter ihrer Firma klagen und verklagt werden. Sie ist damit rechtsfähig, aber keine juristische Person.
Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der OHG persönlich, unbeschränkt und als Gesamtschuldner.
Interne Haftungsbeschränkungen sind gegenüber Dritten unwirksam. Die Haftung knüpft an die Verbindlichkeit der Gesellschaft an; ein Gläubiger kann grundsätzlich unmittelbar die Gesellschaft oder einen Gesellschafter in Anspruch nehmen.
Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Gesellschaftsrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontakt aufnehmen