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Hauptversammlung

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter Hauptversammlung?

Die Hauptversammlung ist ein zwingendes Organ der Aktiengesellschaft. In ihr üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Dazu gehören insbesondere das Teilnahme- und Stimmrecht sowie das Auskunftsrecht. Eine Hauptversammlung kann unter den gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen auch virtuell stattfinden. Die Hauptversammlung entscheidet nur über die ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesenen Gegenstände.

Hierzu zählen insbesondere die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und die Auflösung der Gesellschaft. Beschlüsse werden grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern Gesetz oder Satzung keine größere Mehrheit oder weitere Anforderungen vorsehen.
 

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