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Kapitalgesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer Kapitalgesellschaft?

Eine Kapitalgesellschaft ist eine körperschaftlich organisierte Gesellschaft, bei der die kapitalmäßige Beteiligung und nicht die persönliche Mitwirkung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Sie besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und ein vom Privatvermögen ihrer Gesellschafter getrenntes Gesellschaftsvermögen. Deshalb haftet für Gesellschaftsverbindlichkeiten grundsätzlich nur die Gesellschaft. Gesetzliche Vorschriften über Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung schützen dieses Haftungsvermögen.

Zu den wichtigsten deutschen Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einschließlich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Hinzu kommt die europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei einzelnen Rechtsformen und in besonderen Haftungsfällen bestehen Abweichungen vom Grundsatz der beschränkten Gesellschafterhaftung.

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