GmbH
Was versteht man unter einer GmbH?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Stammkapital muss mindestens EUR 25.000,00 betragen. Die GmbH entsteht als solche erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister.
Nach dem Trennungsprinzip ist das Vermögen der GmbH vom Privatvermögen ihrer Gesellschafter getrennt. Für Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen; persönliche Haftungsrisiken können sich jedoch insbesondere vor der Eintragung, bei nicht erbrachten Einlagen oder in besonderen Missbrauchs- und Haftungsfällen ergeben. Zwingende Organe sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung.
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