Eigenkapital
Was versteht man unter Eigenkapital?
Eigenkapital bezeichnet die dem Unternehmen von seinen Eigentümern dauerhaft zur Verfügung gestellten Mittel sowie die im Unternehmen belassenen Gewinne, vermindert um Verluste und Ausschüttungen. Bilanziell entspricht es grundsätzlich dem Reinvermögen, also dem Überschuss der angesetzten Vermögenswerte über Schulden und sonstige passivische Verpflichtungen. Sind die Verluste höher als das vorhandene Eigenkapital, entsteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.
Wie wird das Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen?
Der Ausweis richtet sich nach der Rechtsform. Bei Kapitalgesellschaften gliedert § 266 Abs. 3 HGB das Eigenkapital grundsätzlich in gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag und Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Wird das Jahresergebnis bereits ganz oder teilweise verwendet, kann an die Stelle einzelner Posten der Bilanzgewinn oder Bilanzverlust treten.
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