Aktie
Was versteht man unter einer Aktie?
Der Begriff Aktie bezeichnet zum einen den Anteil eines Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und die damit verbundene Mitgliedschaft. Zum anderen kann damit die Aktienurkunde gemeint sein, die diese Mitgliedschaft verbrieft. Eine Verbriefung ist jedoch nicht zwingend; die Satzung kann den Anspruch auf Einzelverbriefung ausschließen, und Aktien können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch elektronisch ausgegeben werden.
Mit der Aktie sind Vermögensrechte, insbesondere der Anspruch auf den Bilanzgewinn, das Bezugsrecht und der Anteil am Liquidationserlös, sowie Mitverwaltungsrechte wie das Teilnahme-, Stimm- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung verbunden. Ihr konkreter Umfang richtet sich nach dem Aktiengesetz und der Satzung.
Welche Arten von Aktien gibt es?
Nach der Berechtigung wird zwischen Namens- und Inhaberaktien unterschieden. Aktien lauten grundsätzlich auf Namen. Inhaberaktien sind nur unter den Voraussetzungen des § 10 AktG zulässig, etwa bei börsennotierten Gesellschaften oder bei zentral verwahrten beziehungsweise in einem zentralen Wertpapierregister eingetragenen Aktien. Namensaktien werden im Aktienregister geführt.
Nach dem Umfang der Rechte unterscheidet man Stammaktien und Vorzugsaktien. Jede Aktie gewährt grundsätzlich ein Stimmrecht; Vorzugsaktien können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne Stimmrecht ausgegeben werden und gewähren dafür regelmäßig einen Gewinnvorzug.
Nach der Beteiligung am Grundkapital gibt es Nennbetrags- und Stückaktien. Der Nennbetrag muss mindestens EUR 1,00 betragen. Stückaktien haben keinen Nennbetrag; sie sind in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt, wobei der rechnerische Anteil je Aktie ebenfalls mindestens EUR 1,00 betragen muss. Eine Aktiengesellschaft darf nicht beide Formen nebeneinander ausgeben.
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