Michaela Nill
Mag.iur., LL.M (Medical Law)
Partnerin
Werdegang
Michaela Nill ist seit 2009 für SAXINGER in Linz tätig, seit 2013 als Rechtsanwältin. Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften hat sie 2008 an der Johannes Kepler Universität Linz abgeschlossen. Während ihres Studiums absolvierte sie im Jahr 2006 ein Auslandssemester an der Universitá degli Studi di Ferrara, Italien.
2010 hat Michaela Nill den viersemestrigen Universitätslehrgang Medizinrecht, der Johannes Kepler Universität Linz mit dem akademischen Grad Master of Laws (Medical Law) erfolgreich abgeschlossen.
Weiters war sie als Dozentin an der Schule für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege der Salzburger Landeskliniken im Bereich Krankenanstalten-, Patienten- und Sanitätsrechts in der Ausbildung der Pflegefachassistenten tätig.
Seit 2026 ist sie Prüfungskommissärin der Richteramtsprüfungskommission beim Oberlandesgericht Linz.
Michaela Nill ist vorwiegend im Medizin- und Gesellschaftsrecht tätig und berät insbesondere öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen sowie niedergelassene Ärzte umfassend in allen Fragen des Gesundheits- und Medizinrechts, wobei sie sich auf die Beratung bei der Gründung von Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten, selbständigen Ambulatorien sowie Ordinations- und Apparategemeinschaften spezialisiert hat.
Ein besonderer Fokus ihrer Tätigkeit liegt im Arzthaftungsrecht, insbesondere in der Abwehr zivil- und strafrechtlicher Ansprüche sowie in der die außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie verfügt über umfassende Erfahrung in der Begleitung komplexer Schadensfälle und der Entwicklung wirtschaftlich sinnvoller Lösungen im Spannungsfeld zwischen Patienteninteressen, Leistungserbringern und Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus verfügt sie über besondere Expertise im
Bereich der Telemedizin und war als Verfahrensanwältin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einer Rechtssache zur grenzüberschreitenden telemedizinischen Leistungserbringung tätig. Sie berät daneben auch im Bereich des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrechts, das Berufsrechts der nichtärztlichen Gesundheitsberufe sowie des Krankenanstaltenrechts. Ihre Beratung umfasst regelmäßig zentrale haftungsrelevante Themen wie die ärztliche Aufklärungspflicht, die Ausgestaltung von Behandlungsverträgen sowie den Anforderungen an die ärztliche Dokumentationspflicht.
Neben dem Medizinrecht bildet das Privatstiftungsrecht einen weiteren Beratungsschwerpunkt von Mag. Nill.