Sichern Sie sich die diesjährige KMU-Förderung zum Schutz Ihrer Rechte des geistigen Eigentums!

Inhalt:


Die Investitionen und Innovationen Ihres Unternehmens brauchen einen wirksamen rechtlichen Schutz. Marken und Designs sind zu diesem Zweck von allergrößter Bedeutung, da nur so die Benutzung von Produkten und Produkt- bzw. Unternehmensnamen für die Zukunft erfolgreich und umfassend abgesichert werden kann.

Um diesen Schutz zu fördern, bietet der KMU-Fonds 2023 der Europäischen Union kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in der EU finanzielle Unterstützung zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums an. Werden Sie daher jetzt aktiv und sichern Sie sich Ihre Förderung!

Wer ist förderungsberechtigt?

Für die Förderung berechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

Was kann wie gefördert werden?

Finanzhilfen werden in Form von Gutscheinen erteilt, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums flexibel eingesetzt werden können. Für eine Unionsmarkenanmeldung kann etwa ein Gutschein in Höhe von bis zu 1.000 EUR ausgestellt werden, wobei hier bis zu 75% der Anmeldegebühren erstattet werden. Ihr Vorteil: Die Beantragung und Gewährung des Gutscheins erfolgen vor Anmeldung der geförderten Maßnahme. Sie müssen also für die Beantragung beispielsweise zunächst keine Marke anmelden, sondern können nach Erhalt des Gutscheins innerhalb einiger Monate entscheiden, ob die Förderung entsprechend eingesetzt werden soll. 

Wie wird ein Antrag gestellt?

Ein Antrag kann durch den Inhaber des KMU, bevollmächtigte Angestellte oder externe Vertreter online gestellt werden. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, einen Vertreter (z.B. einen Rechtsanwalt) mit der Anmeldung einer Marke und gleichzeitig mit der Beantragung der Förderung zu beauftragen. Die Erstattung erfolgt direkt auf das Bankkonto des KMU als Begünstigtem der Finanzhilfe.

Bis wann läuft die Förderung?

Die Förderung läuft noch bis zum 8. Dezember 2023. Die Höhe der Förderung ist auf 25 Mio. EUR begrenzt. Die Finanzhilfen werden während des gesamten Jahres 2023 nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben, bis alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind. Laut aktueller Mitteilung des KMU-Fond sind bereits 5.000 Anträge gestellt worden.

Für weitere Informationen rund um die Förderung, die Antragstellung und die genauen Fördermöglichkeiten besuchen Sie https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund oder kommen Sie auf uns zu. Wir unterstützen Sie sehr gerne im Auf- oder Ausbau Ihrer Schutzrechtsstrategie und sind Ihnen selbstverständlich auch bei der Beantragung der Förderung behilflich.

Ansprechpersonen:
Rüdiger Erfurt, Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osnabrück
Julian Benner, Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osnabrück