Immobilienkredit: Widerruf prüfen! Die Zeit drängt!

1. Ausgangslage: Immobilienkredite zwischen 2002 und 2010

Seit November 2002 steht Verbrauchern beim Abschluss von Immobilienkrediten ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Diese zweiwöchige Frist für einen Widerruf beginnt allerdings erst, wenn Ihre Bank oder Sparkasse korrekt und vollständig über das Widerrufsrecht informiert hat. Glaubt man Schätzungen von Finanzexperten, ist dies bei 80 % aller zwischen 2002 und 2010 ge-schlossenen Verträge nicht gelungen. Rechtsfolge ist, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist überhaupt noch nicht begonnen hat, so dass betroffene Verträge aktuell ggf. noch widerrufen werden können.

Ein wirksamer Widerruf kann aufgrund der derzeit günstigen Zinslage erhebliche finanzielle Vor-teile bringen. Sofern Kreditnehmer ihren Vertrag wirksam widerrufen, wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Daher besteht in einem solchen Fall durchaus die Möglichkeit, den Kreditgeber zu wechseln und von den aktuell günstigen Zinsen zu profitieren. Finden Sie keinen neuen Kreditgeber und ist der Widerruf wirksam, wäre das gesamte Darlehen unverzüglich zurückzuführen.

2. Neue Entwicklungen: Zeitliche Begrenzung

Bisher war es so, dass bis in alle Ewigkeiten Verträge, mit einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen werden konnten. Der Gesetzgeber ist nunmehr gezwungen, die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Richtlinie 2014/17/EU) bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist vorgeschlagen worden, das zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zu streichen. Dann soll die 14-tägige Widerrufsfrist gelten, unabhängig davon, ob korrekt über die Möglichkeit des Widerrufes belehrt worden ist oder nicht. Des Weiteren ist vorgeschlagen, dass es für Altverträ-ge eine letzte Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes geben soll, in der entsprechenden Verträgen bei Vorliegen der Voraussetzungen widerrufen werden können.

3. Ergebnis: Prüfen!

Spätestens nach dem 21. Juni 2016 dürfte es nicht mehr möglich sein, aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen einen betroffenen Immobilienkreditvertrag zu widerrufen.

Wir raten daher dringend, insbesondere Immobilienkreditverträge, die zwischen November 2002 bis Ende 2010 geschlossen wurden, dahingehend prüfen zu lassen, ob ein Widerruf möglich ist und ob ein solcher möglicherweise zu erheblichen Vergünstigungen führt. Selbstverständlich müssten im Rahmen derartiger Prüfungen Verjährungsfragen berücksichtigt werden.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Rüdiger Erfurt, Osnabrück
Rechtsanwalt Oliver Matschuck, Osnabrück
Rechtsanwalt Arndt von Bischopink, Osnabrück