Gesellschaftsgründung in Kasachstan

Kasachstan ist ein boomender Wirtschaftsstandort und der mit Abstand bedeutendste Handels- und Kooperationspartner Deutschlands in Zentralasien. Das ressourcenreiche Land rückt daher zunehmend in das Blickfeld ausländischer und insbesondere auch deutscher Investoren.

Da die Wirtschaft Kasachstans vom Öl- und Gassektor dominiert wird, ist das Land auf ausländische Investitionen und Technologien angewiesen. Es besteht hier ein erheblicher Modernisierungsbedarf, den die deutsche Wirtschaft mit ihren hochqualitativen Investitionsgütern sehr gut decken kann.

Investitionsgesetzgebung

Ausländische Investoren werden in Kasachstan durch ein Investitionsgesetz geschützt. Darüber hinaus gelten zwischen Deutschland und Kasachstan ein bilaterales Investitionsschutzabkommen sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen. Im Mai 2011 haben die beiden Länder zudem ein Memorandum über eine Rohstoffpartnerschaft abgeschlossen.

Rechtsformen für eine Präsenz

Ausländische Investoren können sich abhängig von ihren unternehmerischen Zielen für verschiedene nach kasachischem Recht erlaubte Formen des Engagements entscheiden.

Nach wie vor betreiben viele ausländische Firmen ausschließlich Handel mit kasachischen Unternehmen, wobei oftmals eine Präsenz vor Ort von Vorteil wäre.

Für die Führung der Geschäfte durch eine juristische Person direkt vor Ort steht mit einem verwaltungstechnisch geringen Aufwand die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOO) und für größere Vorhaben die Aktiengesellschaft (AG) zur Auswahl.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die TOO ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform in Kasachstan. Gesellschafter einer TOO können sowohl juristische als auch natürliche Personen werden. Die TOO kann auch durch einen einzelnen Gesellschafter errichtet werden. Die Gesellschafter haften nur mit dem Anteil ihrer Gesellschaftseinlage am Satzungskapital für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Das Stammkapital einer TOO beträgt derzeit mindestens ca. 700 Euro.

Die Gesellschaft entsteht mit der staatlichen Registrierung. Zur Registrierung sind die erforderlichen Unterlagen in Kasachischer und Russischer Übersetzung einzureichen. Kürzlich wurde das Registrierungsverfahren vereinfacht und beschleunigt.

Aktiengesellschaft

Im Gegensatz zu der TOO hat die Aktiengesellschaft eine komplexere Organsstruktur und unterliegt der strengeren Finanzaufsicht. Die AG ist eine juristische Person, die Aktien mit dem Ziel der Geldbeschaffung für ihre Tätigkeit emittiert. Diese Gesellschaftsform ist insbesondere bei größeren Unternehmen beliebt, die zusätzliches Kapital für ihre Aktivitäten aufbringen wollen.

Die AG haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen und die Aktionäre haften ausschließlich im Rahmen des Wertes der ihnen zugehörigen Aktien. Die Anzahl der Aktionäre ist nicht begrenzt, auch ein einzelner Aktionär ist ausreichend. Die Aktien können frei an Dritte verkauft werden. Das Mindestgrundkapital beträgt derzeit ca. 350.000 Euro. Die AG gilt ab dem Datum ihrer Registrierung beim Justizministerium als gegründet. Anschließend hat die Registrierung der Aktienausgabe bei der Finanzaufsichtsbehörde zu erfolgen.

Zu beachten sind bestimmte Berichtserstattungs- und Veröffentlichungspflichten. Die AG ist verpflichtet, gewisse Informationen über wichtige Gesellschaftsbeschlüsse, Aktienemissionen sowie einen jährlichen Wirtschaftsbericht und jede Beschlussfassung der Hauptversammlung zu veröffentlichen.

Filiale oder Repräsentanz

Sofern die Gründung einer Tochtergesellschaft vor Ort nicht zwingend erforderlich ist, kommt alternativ die Eröffnung einer Filiale oder Repräsentanz in Betracht.

Repräsentanzen und Filialen stellen keine eigenständige juristische Person dar, sie sind ein Teil des ausländischen Unternehmens und dienen seiner Interessenvertretung. Während die Tätigkeit einer Repräsentanz auf unterstützende Maßnahmen wie Marketing oder Pflege der Geschäftskontakte beschränkt ist, kann eine Filiale wirtschaftlich tätig werden. Eine Haftungsbegrenzung auf das Vermögen der Filiale findet nicht statt. Die Repräsentanzen und Filialen bedürfen einer Anmeldung bei den Registrierungsbehörden.

Joint Venture

Des Weiteren besteht für ausländische Unternehmen die Möglichkeit, einen Joint Venture zu gründen.

Fazit

Kasachstan ist ein aufstrebender Markt mit glänzender Wirtschaftsentwicklung. Ein Engagement in Kasachstan bedarf insbesondere in rechtlicher Hinsicht der Vorbereitung und Unterstützung. Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Förderung von ausländischen Investitionen gilt es nicht nur wegen der kulturellen Besonderheiten immer noch einige Hürden zu überwinden.

Ansprechpartner

Dr. Bernhard Heringhaus (Bukarest, Hamburg, Osnabrück, Shanghai)
Rüdiger Erfurt (Hamburg, Osnabrück)