Einfacher Markenschutz in Indien

Indien ist mit Wirkung vom 8. Juli 2013 dem Madrider Protokoll beigetreten. Mit dem Beitritt besteht die Möglichkeit auch in Indien über eine so genannte internationale Registrierung (IR-Marke) Marken schützen zu lassen.

Zuvor mussten Marken zeit- und kostenintensiv über vor Ort befindliche Kanzleien beim Indischen Markenamt (Trademark Registry) angemeldet werden. Durch den Beitritt zum Madrider Protokoll ist das Anmeldeverfahren für einen Markenschutz in Indien wesentlich einfacher, kostengünstiger und schneller geworden. Nunmehr ist es möglich, auf der Grundlage einer so genannten „Basismarke“, mittels eines Antrags, der über das Deutsche Patent- und Markenamt an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen ist, eine internationale Marke mit Schutzwirkung für Indien anzumelden. Während das Eintragungsverfahren einer nationalen Marke in Indien bisher aus unserer Erfahrung mehrere Jahre in Anspruch nahm, wird durch den Beitritt zum Madrider System das Verfahren erleichtert und es wird nur noch ein Bruchteil der Zeit notwendig sein, um einen Markenschutz in Indien zu erhalten.

Dem Madrider System gehören viele der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer, wie beispielsweise Deutschland, China, USA, Russland, Japan, Mexico, Schweiz und Norwegen an.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Oliver Matschuck (Osnabrück)

Rechtsanwalt Rüdiger Erfurt (Osnabrück)