Whistleblowing in der Praxis: Chancen und Herausforderungen für Hinweisgeber und Arbeitgeber (24.05.2023)

Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sieht das Hinweisgeberschutzgesetz bis 25.08.2023 die verpflichtende Einrichtung eines Hinweisgebersystems vor. Für Rechtsträger mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt noch eine Umsetzungsfrist bis 17.12.2023.Die Umsetzung wirft zahlreiche organisatorische vor allem aber auch arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragestellungen auf: Welche Anforderungen bestehen für die Einrichtung eines geeigneten Meldekanals?

  • Welchen Schutz erfahren Hinweisgeber durch das Hinweisgeberschutzgesetz?
  • Welche Stellung hat der/die Whistleblowing-Beauftragte?
  • Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen (z.B. Kündigungsschutz) bestehen für Hinweisgeber?
  • Betriebsvereinbarung – ja oder nein?
  • Mitwirkung des Betriebsrates und Notwendigkeit von Betriebsvereinbarungen. Was gilt es aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten?
  • Wie kann die Einbindung Dritter rechtskonform erfolgen?
  • Wie sind Betroffenenrechte wahrzunehmen?

In unserem WebinarWhistleblowing in der Praxis: Chancen und Herausforderungen für Hinweisgeber und Arbeitgeber werden diese und einige weitere zentrale Fragestellungen von unseren Experten in gewohnt praxisnaher Weise beantwortet.


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