Wiederaufnahme der Arbeit und der Produktion in Shanghai - Was sind die aktuellen Voraussetzungen und Bedingungen?

Am 2. Mai 2022 wurde von der zuständigen Behörde in Shanghai eine Bekanntmachung über die Voraussetzungen und Bedingungen veröffentlicht, die Unternehmen in Shanghai erfüllen müssen, um die Arbeit und die Produktion während des aktuellen Lockdowns wieder aufnehmen zu können. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte dieser Bestimmungen zusammengefasst:


Inhalt:


1. Wie viele Unternehmen haben einen Antrag auf Wiederaufnahme der Arbeit und der Produktion in der derzeitigen Phase gestellt?

Unternehmen, die das Genehmigungsverfahren für die Wiederaufnahme der Arbeit und der Produktion erfolgreich durchlaufen haben, werden derzeit von der Regierung auf eine "White-List" gesetzt. Derzeit stehen über 600 Unternehmen auf dieser Liste. Ob alle diese Unternehmen tatsächlich bereits die Arbeit und die Produktion wieder aufgenommen haben, geht aus der Liste nicht hervor.

2. Welche Unternehmen können zum jetzigen Zeitpunkt einen Antrag auf Wiederaufnahme der Arbeit und der Produktion stellen?

Der Anwendungsbereich für die Wiederaufnahme der Arbeit und der Produktion umfasst hauptsächlich fünf Kategorien von Unternehmensgegenständen: “urban operation support”, “epidemic prevention materials support”, “important function support”, “continuous production” and “supporting basic support”. Da diese Gegenstände nur sehr abstrakt beschrieben sind, muss im Einzelfall mit den Behörden geklärt werden, ob ein bestimmter Geschäftsgegenstand unter die Privilegierung fällt.

3. Wie läuft der Registrierungsprozess ab?

Das gesamte Verfahren gliedert sich grob in 5 Schritte: Vorbereitung, Anmeldung, Prüfung, Erlaubnis der Wiederaufnahme der Arbeit, Wiederaufnahme der Arbeit:

  • Vollständige Vorbereitung der Produktion, Ausarbeitung eines Plans zur Prävention und Bekämpfung des Coronavirus, Ausfertigung des behördlichen Antragsformulars.
  • Einreichung des Antrags bei der zuständigen Unterbezirksverwaltung.
  • Prüfung durch die Unterbezirksbehörde:
    • Verantwortung für die Umsetzung,
    • Verwaltung und Organisation der Räumlichkeiten,
    • Verwaltung und Organisation des Personals,
    • Logistik und Bevorratung von Materialien zur Seuchenprävention,
    • Plan für Notfallmaßnahmen
  • Erfolgreicher Abschluss der Überprüfung und Aufnahme des Unternehmens auf die „White-Liste“

4. Was sind die Anforderungen an die Personalorganisation?

Im Rahmen der Wiederaufnahme der Arbeit muss ein Prozess der "geschlossenen Personalverwaltung" durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter nur mit den Kollegen ihrer fest zugewiesenen Schicht Kontakt haben dürfen. Außerdem müssen die Mitarbeiter vom Unternehmen zu Hause abgeholt und wieder dorthin zurückgebracht werden und dürfen auch während des Transportes keinen Kontakt zu (dritten) Personen außerhalb ihrer Schicht haben.

Darüber hinaus ist eine tägliche Gesundheitsüberwachung und -registrierung des gesamten Personals vorgeschrieben, mit Antigentests am Morgen und Nukleinsäuretests am Abend.

5. Welche Anforderungen werden an die Räumlichkeiten des Unternehmens gestellt?

Die Räumlichkeiten des Unternehmens müssen nach den folgenden Bereichen gegliedert, organisiert und ausgestattet sein: Eingang zum Betrieb, Produktionsbereiche, Erholungsbereiche, Toiletten und Abfallentsorgungsbereiche sowie öffentliche Bereiche. Die entsprechenden Vorgaben für die Ausstattung der Bereiche müssen mit der Behörde abgestimmt werden.

6. Wie ist mit abnormalen oder positiven Fällen umzugehen?

Die Unternehmen sollten im Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten isolierte Beobachtungsbereiche einrichten.

Ist das Testergebnis eines Mitarbeiters auffällig, muss dies unverzüglich dem Leiter des Unternehmens und der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die betroffenen Personen und ihre unmittelbaren Kontaktpersonen müssen sofort in den isolierten Beobachtungsbereich gebracht werden. Im Falle eines positiven Befundes ist das weitere Vorgehen unverzüglich mit der zuständigen Behörde abzustimmen (ggf. Schließung des Unternehmens).

Für Fragen und Unterstützung bei der Antragstellung steht Ihnen unser Schindhelm Shanghai Team gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Dr. Bernhard Heringhaus, Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osnabrück
Marcel Brinkmann, Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Shanghai