Verschärfung der steuerlichen Selbstanzeige wird konkreter!

Eine Selbstanzeige - egal in welcher Größenordnung - muss rechtzeitig erfolgen und inhaltlich stimmen. Zum 1. Januar 2015 soll es hierbei zu den folgenden Änderungen kommen:

Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von EUR 50.000,00 auf EUR 25.000,00 gesenkt. Bei darüber liegenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 % von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von EUR 100.000,00 sind 15 % Zuschlag zu entrichten und ab einem Hinterziehungsbetrag von EUR 1 Mio. sogar 20 %. Bisher war ein Zuschlag von 5 % ab einem Hinterziehungsbetrag von EUR 50.000,00 festgelegt.

Daneben soll die Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen der Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt werden.

Die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr ist künftig zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung für die strafbefreiende Selbstanzeige.

Konkret bedeuten diese Verschärfungen, dass die Selbstanzeigen umfangreicher, risikobehafteter und teurer werden. Es ist daher dringend anzuraten, die Möglichkeit der Selbstanzeige zu den aktuellen Bedingungen noch zu nutzen.

 

Ansprechpartnerin:

Anke Brinkhus (Hannover), LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht), Fachanwältin für Steuerrecht