Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Mit Urteil vom 10. April 2018 sehen die Verfassungsrichter die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den "alten" Bundesländern jedenfalls seit 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz als unvereinbar an. Nach Auffassung der Verfassungsrichter führen die Aussetzung einer erneuten Hauptfeststellung und die weitere Anknüpfung an die Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 systembedingt und in erheblichem Umfang zur Ungleichbehandlung durch ungleiche Bewertungsergebnisse. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorschriften mit seinem Urteil als verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen die bisherigen Regelungen noch für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, ob es dem Gesetzgeber gelingt, dem Haushaltsbedarf der Kommunen und der Ankündigung diverser Politiker "kein Hausbesitzer oder Mieter dürfe mit höherer Grundsteuer belastet werden", mit einer Gesetzesneufassung gerecht zu werden.

Ansprechpartnerin

Petra Jaretzke, Dipl. Kfm. Steuerberaterin, Wirtschaftsmediatorin, Hannover

12. April 2018