Update zur Geschäftsleiterhaftung

Am 5. Dezember 2019 bot Schindhelm Osnabrück in mittlerweile wohlgeübter Tradition erneut ein nachmittägliches Intensivseminar zu aktuellen Themen an. Diesmal standen Vorträge zur Geschäftsleiterhaftung und zu den hiermit zusammenhängen Themenbereichen aus dem Insolvenzrecht auf dem Programm. Die Veranstaltung fand erfreuliche Resonanz von Praktikern und Spezialisten aus der hiesigen und überregionalen Unternehmenslandschaft.

Herr Rechtsanwalt Marcel Brinkmann, Osnabrück, referierte über die „Insolvenzantragspflicht und Haftungsrisiken in der Unternehmenskrise“ und gab praxistaugliche Hinweise zur Feststellung von Insolvenzgründen und zur Überwachung der Insolvenzantragspflicht sowie zum Liquiditätsmanagement in der Unternehmenskrise zur Vermeidung von Haftungsrisiken.

Herr Rechtsanwalt Tobias G. Rudolf, Osnabrück, führte sodann im Rahmen seines „ Update – Geschäftsleiterhaftung und D&O-Versicherung“ zunächst durch die übliche Ausgestaltung und Funktionsweise von sog. D&O-Versicherungen, bevor er in diesem Zusammenhang auf eine gerade für Geschäftsführer besonders haftungsträchtige Entscheidung des OLG-Düsseldorf sowie den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf hinwies. Anhand besonders instruktiver aktueller Entscheidungen verschiedener Gerichte folgten eine Auffrischung zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten eines jeden ordentlichen Geschäftsleiters und Ratschläge zur Vermeidung üblicher Haftungsfallen.

Im Anschluss erfreuten sich unsere Gäste bei interessanten Gesprächen am Flying Buffet und nahmen die Gelegenheit zum Networking wahr.

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