Türkei: Lizenzfreie Stromerzeugung auf 1 MW erhöht

Starkes Wirtschaftswachstumführt zu erhöhtem Energiebedarf
In den letzten 10 Jahren erzielte die Türkei ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum von über 5 % – verglichen mit dem OECD-Durchschnitt fast ein Dreifaches anderer Länder. Die Türkei ist damit das am schnellsten wachsende Land innerhalb der OECD. Prognosen zufolge wird sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzen und einen erhöhten Bedarf an Elektrizität nach sich ziehen.

Das dynamische Wachstum steigert den jährlichen Energiebedarf derzeit um rund 7 %. Dies macht das Land zu einem der schnellst wachsenden Energiemärkte weltweit. Dabei deckt die Türkei einen Großteil des Bedarfs durch Importe ab. So machten im Jahr 2012 die Energieausgaben 22 % des türkischen Gesamtimports aus.

Dieser Trend veranlasste die türkische Regierung Initiativen zu entwickeln, um die Abhängigkeit von ausländischen Energieimporten zu verringern. Dabei setzt die Regierung auf den Ausbau der Atomenergie und auf die Entwicklung von erneuerbaren Energien zugleich. Neben dem Bau von zwei Atomkraftwerken soll bis Ende 2023 der Anteil der erneuerbaren Energien am nationalen Gesamtenergiebedarf auf insgesamt
30 % gesteigert werden.

Aktuelle Einspeisevergütungen
Durch ihre geografische Lage und die hohe Sonneneinstrahlung bietet die Türkei eine große Attraktivität als Solar- und Windenergie-Standort. Um dieses Potenzial auszuschöpfen und Investoren anzuziehen, wurde das Erneuerbare-Energie-Gesetz (Gesetz Nr. 5346 Nutzung von erneuerbarer Energiequellen zur Stromerzeugung)
Ende 2010 geändert:

Die Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien wurden 2011 angehoben und für 10 Jahre festgeschrieben. Für die Produktion von Anlagen und Anlagenteilen innerhalb der Türkei wurde eine Förderung von 0,4 bis 3,5 USD-Cent pro kWh verabschiedet.

Einspeisevergütungen in der Türkei seit Januar 2011
Anlagentyp Einspeisevergütung
(USD-Cent)/kWh
Wasserkraftwerk 7,3
Windenergie 7,3
Geothermie 10,5
Biomasse 13,3
Solarenergie 13,3

Lizenzfreie Stromerzeugung
Lizenzfreie Stromerzeugung in der Türkei ist seit 30 März 2013 nunmehr bis zu 1 MW anstatt der bisherigen 500 kW erlaubt. Damit ist der Markt der lizenzfreien Stromerzeugung für viele Investoren interessanter geworden.
Beschränkung der Energiekapazität von Solaranlagen bis Ende 2013

Mit dem Erneuerbare-Energie-Gesetz ist die Stromgewinnung durch Solarenergie bis Ende 2013 insgesamt auf 600 MW begrenzt. Der Ministerrat wird nach 2013 weitere Kapazitäten freigeben (Art. 6c).

Anträge für eine Lizenz zur Solarstromgewinnung im Rahmen der zuerst freigegebenen 600 MW müssen vom 10. bis zum 14. Juni 2013 eingereicht werden. Da mit den Anträgen zugleich eine Messung der Sonneneinstrahlung über 12 Monaten einzureichen ist, können in diesem Jahr nur die Investoren Anträge einreichen, die bereits eine entsprechende Messung vor Ort durchgeführt haben.

Umfang der erwarteten Investitionen
Die Grenze der Stromeinspeisung liegt derzeit wie oben erwähnt bei 600 MW. Die türkische Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) plant für die Realisierung der in der jetzigen Phase freigegebenen „600 MW-Lizenzen“ Investitionen bis zu rund 1,5 Milliarden EUR. Bis zum Jahr 2023 rechnet das türkische Energieministerium mit einem Investitionsumfang von 5 Milliarden Euro.

So plant die türkische Regierung in den nächsten 10 Jahren (bis 2023) die Kapazitäten der Solarenergie von 51 MW auf 3.000 MW sowie die der Windenergie von 1.000 MW auf 20.000 MW zu steigern.
Fazit.

Auch wenn die Einspeisevergütung für Solarenergie verglichen mit Ländern wie Deutschland, Spanien, Rumänien oder Griechenland niedriger ist, ist die Türkei ein interessanter Solarstandort für Investoren. Die hohe Sonneneinstrahlung und die verbesserten Finanzierungsbedingungen bilden gute Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen.