Tschechien: Elektronische Evidenz der Erlöse (EET)

Hintergrund
In der Tschechischen Republik wurde im Jahre 2016 die „elektronische Evidenz der Erlöse“ (EET) in die Praxis umgesetzt. Nach diesem Gesetz werden Barzahlungseingänge im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe durch entsprechende Kassensysteme automatisch an die Finanzbehörden gemeldet. Nachdem diese Thematik in der Vergangenheit oft kontrovers diskutiert wurde, wurde das entsprechende Gesetz im März 2016 verabschiedet und im April 2016 in der Sammlung der Gesetze veröffentlicht.

Verpflichtungen der Unternehmer
Am 01.12.2016 hat die erste Etappe der EET begonnen. Seit diesem Tag sind Unternehmer in den Bereichen Gastronomie, Hotelbetriebe und sonstige Unterkunftsdienstleister verpflichtet, jede Zahlung von Kunden durch eine elektronische Kasse zu registrieren. Die Daten über die realisierte Zahlung werden umgehend per Internet an das Finanzamt übersandt und der Unternehmer erhält binnen zwei Sekunden einen speziellen Code, der auf die Quittung gedruckt wird, welche der Unternehmer dem Kunden auszuhändigen hat.

Die Kasse muss stets online sein, was für die Unternehmer an Orten mit einer schlechten Internetverbindung Probleme darstellen kann. Im Falle der Unterbrechung der Internetverbindung oder Problemen mit der Kasse ist der Unternehmer verpflichtet, den Erlös unmittelbar nach der Erneuerung der Verbindung zu melden, spätestens jedoch binnen 48 Stunden.

Der EET unterliegen die Barzahlungen, Zahlungen mittels einer Zahlungskarte, eines Schecks oder Wechsels etc.. Die EET betrifft nicht die Bankkontoüberweisungen. Unklarheiten herrschen im Falle der Zahlungen durch einen „Payment Gateway“ im Internet (PayPal etc.), was vor allem die E-Shops betrifft. Diese Frage ist seitens der tschechischen Finanzverwaltung noch zu klären.

Das Gesetz regelt auch eine spezielle „vereinfachte“ Art der EET, die „offline“ geführt wird. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, sämtliche Zahlungen beim Finanzamt binnen fünf Tagen ab dem Empfang der Zahlung zu melden. Die Quittung, die der Kunde in diesem Fall erhält, enthält den speziellen Code nicht. Auf diese Art und Weise dürfen nur die im Gesetz genannten Zahlungen registriert werden. Dies sind Zahlungen in den öffentlichen Verkehrsmitteln, durch eine Regierungsverordnung festgesetzten Zahlungen, bei denen die ordentliche Registrierung die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit zu sehr beschränken würde, und Zahlungen, für die aufgrund eines individuellen Ersuchens des Unternehmers die „vereinfachte“ Art der EET bewilligt wurde.

Das Erfüllen der Pflichten der Unternehmer wird durch die Finanzverwaltung durch Kontrollkäufe überprüft. Für die Verletzung der Pflichten kann dem Unternehmer eine Strafe bis zu der Höhe von CZK 500.000,00 (ca. EUR 19.000,00) auferlegt werden. Im Falle einer besonders schweren Verletzung der Pflichten droht auch die Schließung der Betriebstätte oder die Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit.

Die Einführung der EET ist in vier Etappen eingeteilt. Nach der bereits jetzt begonnenen ersten Etappe folgt die zweite Etappe ab dem 01.03.2017, die den Einzelhandel und Großhandel betrifft. Im Rahmen der dritten Etappe (ab 01.03.2018) haben sich der EET die Unternehmer anzuschließen, die nicht in die anderen Etappen fallen. Die letzte vierte Etappe betrifft die Unternehmen in den ausgewählten Handwerks- und Produktionsbereichen ab dem 01.06.2018.

Fazit
Die EET wurde in der Tschechischen Republik Ende des Jahres 2016 eingeführt und die vollständige Umsetzung wird bis zum Juni 2018 fortgesetzt. Die EET hat neue Pflichten für die Unternehmer eingeführt, sie benötigen eine spezielle elektronische Kasse mit einer entsprechenden Internetverbindung. Für die Verletzung der gesetzlichen Pflichten drohen für die Unternehmen empfindliche Sanktionen.

Autor: Jan Hubálek