Slowakei: Register der Partner des öffentlichen Sektors

Beziehen Sie finanzielle Mittel oder anderes Vermögen aus öffentlichen Quellen? Ist Ihre Firma im Bereich der öffentlichen Beschaffung tätig? Dann müssen Sie sich laut dem neuen Gesetz Nr. 315/2016 Slg. über das Register der Partner des öffentlichen Sektors, welches am 01.02.2017 in Kraft getreten ist, in das entsprechende Register eintragen lassen.

Die Grundidee dahinter ist, dass mit dem Staat (im weitesten Sinne) nur der Geschäfte abwickeln können soll, der glaubwürdig die Identität seines Endeigentümers aufdeckt, d.h. dass dieser im Register der Partner des öffentlichen Sektors registriert sein muss.

Das Gesetz betrifft vor allem Unternehmen, die sich als Auftragnehmer oder Subunternehmer an öffentlichen Aufträgen beteiligen, Mittel aus Eurofonds oder Subventionen aus öffentlichen Mitteln beziehen.

Was sind die Pflichten und Sanktionen nach dem neuen Gesetz?
Jeder Partner des öffentlichen Sektors muss sich in das Register eintragen lassen. Geschieht dies nicht oder werden inkorrekte Angaben gemacht, drohen folgende Sanktionen:

  • der Abschluss eines Vertrages mit dem öffentlichen Beschaffer wird verboten
  • Löschung aus dem Register der Partner des öffentlichen Sektors oder
  • Bußgelder in Höhe von EUR 10.000,00 bis EUR 1.000.000,00

Welche Angaben sind bei der Registrierung notwendig?
In das Register werden vor allem Daten zur Identifikation des Partners eingetragen (Vor- und Nachname bzw. Geschäftsname, Sitz der Gesellschaft, Identifikationsnummer usw.), zusammen mit den Angaben über den Endnutzer von Vorteilen.

Dieser Endnutzer ist immer eine natürliche Person, die den Partner des öffentlichen Sektor tatsächlich kontrolliert oder von ihm auf eine andere Art und Weise profitiert (ein Gesellschafter, der einen Anteil von mindestens 25 % der Stimmrechte der Gesellschaft hält, ein stiller Gesellschafter, der ein Anteilsrecht von mindestens 25 % des Gewinns besitzt, eine Person, die berechtigt ist, das Vertretungsorgan der Gesellschaft zu bestimmen oder zu kontrollieren usw.).

Welche Personen sind dazu befugt, eine solche Registrierung durchzuführen?
Einen Antrag auf Eintragung der Angaben darf nur eine befugte Person stellen: Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar oder Bank. Dieses Rechtssubjekt ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Angaben in das Register voll verantwortlich.

Obwohl das neue Gesetz über das Register der Partner des öffentlichen Sektors relativ kurz gefasst ist, sind seine praktischen Auswirkungen verhältnismäßig groß. Wir würden daher empfehlen, eine fachkompetente Beratung aufzusuchen (z.B. einen Rechtsanwalt oder Steuerberater), die dem Partner des öffentlichen Sektors die Zusammenhänge schildert.

Autorin: Annemarie Elisabeth Krump