Selbstanzeigenberatung - Weißgeldstrategie der Schweiz

Nachdem Schweizer Banken jahrzehntelang unversteuerte Vermögen von Deutschen und anderen Ausländern in Milliardenhöhe verwaltet und Informationen dazu unter Hinweis auf das eidgenössische Bankgeheimnis verweigert haben, nehmen Schweizer Banken ihre deutschen Kunden nunmehr vermehrt in die Pflicht. Sie verlangen zum Teil Erklärungen über die „Steuerkonformität“ der Anlage und drängen sogar zum Teil zu Selbstanzeigen.

1. Weißgeldstrategie

Hintergrund hierfür ist die in der Schweiz beschlossene „Weißgeldstrategie“ zur Anpassung ihrer Finanzwirtschaft an Normen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Nachdem das bilaterale Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz Ende letzten Jahres gescheitert ist, bereitet sich die Schweiz nunmehr aktiv darauf vor, künftig steuerlich relevante Bankkundendaten automatisch mit den Finanzbehörden anderer europäischer Länder auszutauschen.

2. Reaktion der Schweizer Banken

Der Trend der Schweizer Banken geht eindeutig dahin, mittelfristig nur noch steuerkonforme Vermögen zu verwalten. Hier gibt es klare Leitlinien der Banken, Kunden dahin zu ermutigen, nicht deklariertes Vermögen durch freiwillige Offenlegung zu legalisieren. Denn für die Schweizer Banken wären Selbstanzeigen deutscher Kunden der einfachste Weg. Das Vermögen wäre legal und könnte weiterhin bei der Bank bleiben.

Zum Teil sagen Banken ihren Kunden sogar klar, dass sie keine unversteuerten Vermögen wollen. Hierzu erklärte z.B. Credit-Suisse-Präsident Urs Rohner für den Fall, dass ein Kunde nicht reagiere, „dann werden wir die entsprechenden Konsequenzen ziehen“.

Tatsächlich müssen Schweizer Bankkunden damit rechnen, dass ihnen womöglich die Bank ihr Konto kündigen wird mit der Folge, dass der Transfer zu einer anderen Bank sehr schwierig ist.

Zuletzt hatten Personen mit Wohnsitz in den USA ähnliche Probleme. Denn anstatt gegen komplizierte US-Steuergesetze zu verstoßen, beendeten eine ganze Reihe Schweizer Banken ihre Geschäftsbeziehungen. So ist es vorgekommen, dass Banken in der Schweiz nicht nur säumige Schuldner, sondern auch reiche Kunden vor die Tür gesetzt haben.

3. Selbstanzeige

Vor dem Hintergrund, dass Schweizer Banken vermehrt einen Nachweis ihrer Kunden über die Versteuerung ihrer Geldanlage verlangen und der Tatsache, dass auch von der neuen Koalition erwartet wird, die Voraussetzungen der Selbstanzeige weiterhin einzuschränken, besteht für betroffene deutsche Bankkunden dringend Handlungsbedarf.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um das Thema Selbstanzeige.

Ansprechpartnerin: Anke Brinkhus LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht), Fachanwältin für Steuerrecht, Hannover