Rechtssicheres Whistleblowing in Ihrem Unternehmen - Länderupdate in Deutschland

In Deutschland wurde der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes Ende letzten Jahres und nach bereits einjähriger Verspätung vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz hätte nach der ihm zugrundeliegenden EU-Whistleblower-Richtlinie bereits zum 17. Dezember 2021 umgesetzt sein müssen. Aufgrund dieser Verspätung ist bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland von der Europäischen Kommission eingeleitet und am 15. Februar 2023 auch Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht worden.

Für Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigen besteht sowohl nach der Richtlinie als auch nach dem deutschen Umsetzungsgesetz die Verpflichtung, interne Meldestellen einzurichten, über die Missstände und Verstöße gegen geltendes Recht gemeldet werden können. Der aktuelle deutsche Gesetzentwurf hatte in seiner letzten Fassung noch Änderungen erfahren. So wurde u.a. die Pflicht aufgenommen, auch vollständig anonyme Meldungen zu ermöglichen.

Da es sich bei dem Hinweisgeberschutzgesetz um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, muss es in Deutschland auch den Bundesrat passieren. Dieser versagte in seiner Sitzung am 10. Februar 2023 dem Entwurf die Zustimmung. Zentraler Kritikpunkt der die Zustimmung versagenden Länder ist, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung aufgrund der Pflicht zur Ermöglichung der Abgabe anonymer Hinweise eine zu hohe finanzielle Belastung für kleine und mittelständische Unternehmen darstelle. Auch der gegenüber der EU-Richtlinie ausgeweitete Anwendungsbereich des Gesetzes wurde als zu weit erachtet.

Es ist zu erwarten, dass der Gesetzentwurf nun in den Vermittlungsausschluss überführt wird, um eine Einigung auf eine finale Fassung zu erzielen, die auch vom Bundesrat akzeptiert wird. Daher ist frühestens im Sommer 2023 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen. Gleichwohl besteht Handlungsbedarf. Denn Mitarbeiter von Unternehmen ab einer Mitarbeiteranzahl von 250 können sich bereits jetzt mittelbar auf den Schutz der EU-Richtlinie berufen, mit deren Umsetzung der nationale Gesetzgeber im Verzug ist. Auch kleinere Unternehmen sollten bereits jetzt Vorkehrungen treffen, da auch Whistleblower von Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern spätestens zum Ende dieses Jahres in den Schutzbereich fallen.



Autor: Dr. Benedikt Olberding
Autor: Sarah C. Schlösser
Autor: Dr. Karolin Nelles