Polen: Neues Förderprogramm für erneuerbare Energien

Polen hat die EU-Richtlinien über erneuerbare Energien bisher nicht vollständig umgesetzt. Die Energiestrategie der polnischen Regierung („Energiepolitik für Polen bis 2030 – EPP 2030“) setzt einen 19-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 voraus. Ein Förderprogramm für regenerative Energiequellen, das die Erreichung des gesetzten Ziels gewährleisten könnte, gibt es bisher nicht. Das Wirtschaftsministerium stellte einen Gesetzentwurf, gestützt auf grüne Zertifikate und Einspeisevergütung (feed-in-tariff), bereits im Oktober 2012 vor. Als zu teuer, stieß dieser jedoch auf Widerstand des Finanzministeriums. Unter Mitwirkung beider Ressorts legte das Wirtschaftsministerium nun den Entwurf eines neuen Förderprogramms für Ökostrom-Produzenten am 17. September 2013 zur Konsultation vor. Die vorgeschlagenen Lösungen sind erst als Voraussetzungen für ein neues Gesetz anzusehen. Aktuell können zu dem Entwurf Anmerkungen und Einwände eingebracht werden. Ob es das Ministerium schafft, das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit dem vorgeschlagenen Fördermodell wie geplant bis Ende 2013 zu verabschieden, ist noch nicht abzusehen.

Förderung neu konzipiert – Auktionssystem
Das neu vorgestellte Fördersystem für Strom aus regenerativen Energien sieht revolutionäre Änderungen vor. Die wesentliche Neuerung ist ein sog. Auktionssystem anstatt der bisherigen „grünen Zertifikate”. Die Auktionsverfahren werden bereits in einigen Mitgliedstaaten der EU, u.a. in Italien, durchgeführt. Für bereits bestehende erneuerbare Energien werden die bisherigen Förderbedingungen aufrechterhalten, wobei die Betreiber von Anlagen innerhalb einer Übergangsfrist von 2 Jahren ab Inkrafttreten der neuen Vorschriften die Entscheidung treffen können, bei den alten Förderbedingungen zu bleiben oder das neue Modell zu wählen. Das obligatorische Auktionssystem wird allerdings fürneu errichtete und modernisierte Anlagen eingeführt. Die Auktionen werden insgesamt für alle Erneuerbaren Energien durchgeführt, aufgeschlüsselt nach der Leistung, und zwar nach den Anlagen mit einer Leistung von bis zu und von über 1 MW. Gegenstand der Auktionen wird die Stromproduktion sein und das grundlegende Auswahlkriterium von Projekten – der Preis pro 1 MWh des produzierten Stroms. Die von Bewerbern bei der Ausschreibung angebotenen Förderbeträge, welche einen Referenzpreis überschreiten, werden an den Auktionen nicht teilnehmen. Die Referenzpreise werden nach der technologieabhängigen installierten Leistung jeweils für gegebene Form erneuerbarer Energien festgelegt. Dem Gewinner der Auktion wird der Aufkaufpreis für Ökostrom für 15 Jahre garantiert. Mit dem neuen Förderprogramm will das Wirtschaftsministerium bewährte und geprüfte Technologien befürworten, die durch Stabilität und niedrigste Stromproduktionskosten gekennzeichnet sind.

Begrenzte Förderdauer für saubere Energie
Das Förderprogramm für Ökostromproduzenten setzt einen Förderzeitraum von insgesamt 15 Jahren nach der ersten Einspeisung mit erzeugtem Strom, für den dem Hersteller ein Herkunftszeugnis zustand, voraus. Eine weitere Einschränkung für die grünen Zertifikate ist, dass sie nach dem 31.12.2021 abgeschafft werden sollen.

Förderart für bestehende Anlagen nach Wahl des Investors
Bereits errichtete Formen erneuerbarer Energien sowie Anlagen, die noch im Rahmen der „grünen Zertifikate” in Betrieb genommen werden, können nach dem neuen Modell zwar ins neue Auktionssystem übernommen werden. Das Programm sieht aber keine Garantie vor, dass die gegebene Anlage die Auktion gewinnt. Betreiber, die bei den Auktionen unterliegen werden, müssen im alten System bleiben, das den Voraussetzungen des Wirtschaftsministeriums zufolge bereits 2021 erlischt. Dies bedeutet, dass die Anlage, deren Inbetriebnahme z.B. 2013 erfolgt, die Förderung über eine Einspeisevergütung nur für einen Zeitraum von 9 Jahren in Anspruch nehmen kann. Aus dem Fördersystem werden Hydroenergieanlagen mit einer Leistung von über 1MW ausgeschlossen. Das neue Konzept soll auch die Förderung der Mitverfeuerung begrenzen.

Förderung für neue Anlagen – nicht für jeden Investor
Damit die Bauvorhaben, welche nach dem Inkrafttreten des neuen Förderprogramms umgesetzt werden, von der Förderung profitieren können, müssen ihre Betreiber die Auktion gewinnen. Ansonsten werden die Investoren gezwungen sein, eigene Maßnahmen zu ergreifen. Wichtig ist allerdings, dass an der Auktion auch diejenigen in Projektphase befindlichen Bauvorhaben teilnehmen können, deren Bauherren bereits über bestimmte Genehmigungen verfügen und bei einer Präqualifikation gut abgeschnitten haben. Das Ergebnis der Auktion kann somit für das Fortsetzen oder Ausfallen des Bauvorhabens entscheidend sein.

Neues Förderprogramm nach Einschätzung der Investoren
Gegen den Fördervorschlag des Wirtschaftsministeriums werden derzeit zahlreiche Vorbehalte vorgebracht. Das neue Konzept des Auktionsmodells als Ersatz für die grünen Zertifikate wird von den Investoren in Erneuerbare Energien als solches nicht negativ beurteilt - sofern die meisten der geforderten Ergänzungen eingeführt werden. Diese betreffen insbesondere die richtige Planung der Übergangsfrist für die Änderung der Fördersysteme, damit die vorhandenen und geplanten Projekte keine Verluste erleiden und die bereits begonnenen Investitionen in ihrer Umsetzung nicht gehemmt werden. Wie die interessierten Investoren betonen, sollte die Übergangsfrist für alle EE-Anlagen, für welche die Bauherren Baugenehmigungen einholen, bis zur Entscheidung der ersten Auktion gelten. Branchenexperten empfehlen ebenfalls, sich am italienischen Fördermodell zu orientieren, wonach Bewerber, welche die Auktion nicht gewinnen, für aus regenerativen Energien erzeugten Strom einen Mindestförderbetrag im Rahmen einer garantierten staatlichen Beihilfe erhalten.

Autorin: Agnieszka Łuszpak-Zając (Breslau)