Notwendigkeit einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA)?

Unternehmen scheuen häufig die Beantragung einer vZTA, da sie im schnelllebigen Importgeschäft eine Beantragung im Zweifel für zu zeitaufwendig halten. Dabei wird jedoch übersehen, dass es ohne eine vZTA keine hinreichende Sicherheit gibt, dass die gewählte Tarifnummer bei der Einfuhr akzeptiert wird. Gerade im Bereich der Einreihung von Waren kommt es häufig vor, dass die Rechtsauffassungen der verschiedenen Zollämter sehr uneinheitlich sind. Im Zweifel haben drei verschiedene Zollämter für die gleiche Ware auch drei verschiedene Tarifnummern parat.

1. Verbindliche Zolltarifauskunft

Erst eine vZTA bindet die Zollbehörden bei der Einfuhr an die jeweilige Tarifnummer. Dabei ist zu beachten, dass eine vZTA immer nur für den in dem Bescheid ausgewiesenen Begünstigten rechtsverbindlich festgestellt wird.

2. Folgen einer falschen Einreihung

Wenn der Zoll die bei der Einfuhr erklärte Tarifnummer akzeptiert, gehen viele Unternehmen davon aus, die Angelegenheit sei damit erledigt und abgeschlossen. Hier wird jedoch übersehen, dass im Regelfall keine konkrete Prüfung der ordnungsgemäßen Einreihung durch den Zoll vorgenommen wird, wenn die angemeldete Nummer schlüssig ist. Erst im Rahmen der nächsten Zollprüfung kann dann eine bittere Überraschung kommen, wenn der Prüfer mit der Einreihung der Ware nicht einverstanden ist und gegebenenfalls Zoll oder Anti-Dumping-Zoll nachgefordert wird.

Neben der Nachforderung von Zöllen sind solche Sachverhalte immer häufiger auch strafrechtlich relevant. Da auch eine falsche Einreihung einer Steuererklärung entspricht, können unter Umständen noch ein Bußgeld- oder Strafverfahren für die Geschäftsführung hinzukommen.

3. Fazit

Letztendlich sollte bei der Wareneinfuhr regelmäßig eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt werden. Dies ist in jedem Fall günstiger, als wenn sich das Unternehmen im Zweifel hohen Zollnachforderungen oder sogar einem Strafverfahren ausgesetzt sieht.

Der Importeur sollte eine Einreihung selbst sehr sorgfältig vornehmen. Auch eine Einreihung durch einen Spediteur oder Zollagenten sollte immer genauestens überprüft werden. In Zweifelsfällen sollte ein Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Zollrecht, insbesondere im Tarifrecht eingeschaltet werden.

Auch bei der Stellung von vZTA-Anträgen empfiehlt sich die Begleitung durch einen Fachmann. Denn der Zoll wählt in Zweifelsfällen regelmäßig die Tarifnummer mit der höheren Abgabe. Hier kann bereits bei Stellung des Antrages durch eine genaue Formulierung, insbesondere der darin enthaltenen Warenbeschreibung, auf eine zutreffende günstige Tarifnummer hingewirkt werden.

Gerne unterstütze ich Sie bei Tarifierungsfragen.

Ansprechpartnerin: Anke Brinkhus LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht), Fachanwältin für Steuerrecht, Hannover