Noch privat oder schon gewerblich? Der Ebay-Verkäufer im Visier

Ein Dachboden wird entrümpelt, Kinderkleidung, Spielzeug, Vater’s Elektroeisenbahn oder Opa’s alte Plattensammlung sind schnell bei Ebay eingestellt und versteigert.

Einmaliges Anbieten und Veräußern über Ebay oder andere Plattformen sind privat, aber „Wiederholungstäter“ oder Verkäufer, die gezielt Waren – wenn auch nur in kleinem Umfang - ankaufen, um sie dann bei Ebay oder anderen Plattformen zu veräußern, handeln laut Bundesfinanzhof schon gewerblich.

„Private“ zahlen auf ihre Gewinne keine Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, „Gewerbetreibende“ aber schon (Ausnahme bei der Umsatzsteuer: Kleinunternehmer mit Umsätzen unter EUR 17.500,00).

„Private“ können ihre Haftung für Sachmängel durch einen Hinweis auf den Privatverkauf ausschließen. „Gewerbetreibende“ können dies nicht tun; sie müssen für Neuwaren zwei Jahre die Mängelfreiheit garantieren, für Gebrauchtwaren kann der Garantiezeitraum mit einem entsprechenden Hinweis auf ein Jahr reduziert werden.

Am 13. Juni 2014 tritt zudem das Umsetzungsgesetz zur neuen Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Hierin werden die außersteuerlichen Pflichten eines gewerblichen Versandhändlers noch einmal verschärft.

Und nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 16. Mai 2013) müssen Internetplattformen wie Ebay der Steuerfahndung Umsatzdaten ihrer Nutzer zur Verfügung stellen. Zusätzlich zu Name, Anschrift, Bankverbindung müssen die Portalbetreiber sämtliche Verkäufe auflisten.

Es kann nun zweifelsohne angenommen werden, dass Steuerfahnder damit auch Verkäufer entdecken werden, die ihre Gewerblichkeit bisher verschwiegen haben – vielleicht, weil sie gar nicht wussten, dass sie als „Gewerbetreibende“ gelten. Aber Unkenntnis schützt bekanntlich vor Ärger nicht!

Klären Sie vorab, ob Sie als Verkäufer noch privat oder schon gewerblich unterwegs sind. Es erspart Ihnen viel Ärger mit dem Käufer, den Behörden und nicht zuletzt mit dem Fiskus – wir helfen Ihnen dabei gern.

 

Ansprechpartnerin:

Petra Jaretzke (Hannover), Steuerberaterin