Neue Incoterms in Kraft getreten

Zum 01.01.2011 ist eine neue Fassung der von der Internationalen Handelskammer herausgebrachten Incoterms in Kraft getreten.

Die Internationale Handelskammer in Paris hat eine neue Fassung der Incoterms herausgebracht. Bei den Incoterms handelt es sich um international anerkannte Vertrags- und Lieferbedingungen, die die Kaufvertragsparteien in ihr Handelsgeschäft einbeziehen können. Dabei ist es ausreichend, wenn auf eine Klausel der Incoterms Bezug genommen wird, so dass die gesamte Bedeutung Inhalt des Vertrages wird.

Die neue Fassung der Incoterms 2010 entspricht insgesamt der von 2000. Allerdings wurde die Anzahl der Klauseln von 13 auf 11 reduziert. Die Klauseln DAP und DAT wurden neu eingefügt. DAT bedeutet „Geliefert ab Terminal“ („Delivered At Terminal“) und DDP bezeichnet „Geliefert verzollt“ („Delivered Duty Paid“).

Darüber hinaus wurden die Klauseln für den Gefahrübergang überarbeitet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht nunmehr auf den Käufer über, wenn die Ware an Bord des Schiffes gelangt ist.