Millionenbuße gegen Konsumgüterhersteller wegen wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch

Am 17. März 2011 verhängte das deutsche Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von EUR 38 Millionen gegen drei Hersteller von Konsumgütern, nämlich Kraft Foods Deutschland AG, Unilever Deutschland Holding AG und Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, wegen des unzulässigen Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen.

Am 17. März 2011 verhängte das deutsche Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von EUR 38 Millionen gegen drei Hersteller von Konsumgütern, nämlich Kraft Foods Deutschland AG, Unilever Deutschland Holding AG und Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, wegen des unzulässigen Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen. Gegen einen vierten großen Konsumgüterhersteller werden die Ermittlungen noch fortgeführt.

Weiteres Mitglied des Kartells war Henkel AG & Co. KGaA, gegen welche allerdings kein Bußgeld verhängt wurde, da das Verhalten des Unternehmens bereits Gegenstand des Verfahrens „Drogerieartikel“ aus dem Jahr 2008 war. Kronzeuge und somit straffrei war die Mars GmbH.

Hochrangige Vertriebsmitarbeiter dieser Unternehmen haben sich gegenseitig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen ihres jeweiligen Unternehmens mit verschiedenen großen Einzelhändlern informiert. Für einige der betroffenen Produktbereiche tauschten sich einige der Teilnehmer auch über beabsichtigte Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel aus.

Neben Absprachen zwischen Marktteilnehmern kann auch der Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen den freien Wettbewerb beschränken und deshalb nach nationalem und europäischem Kartellrecht unzulässig sein. Im vorliegenden Fall handelte es sich allerdings nicht um klassische Hardcore-Absprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten, sondern eben lediglich um den Austausch von diesbezüglichen Informationen.