Konkurrentenklagen im Steuerrecht

Spätestens mit dem BFH-Urteil vom 10.11.2011 ist die Umsatzbesteuerung juristischer Personen der öffentlichen Hand (jPödR) weiter in die Diskussion geraten. Das Gericht selbst spricht in seiner Pressemitteilung von einer "erheblichen Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand".

Der BFH erkennt in seinem Urteil, dass eine jPdöR immer unternehmerisch tätig ist, sofern sie auf privatrechtlicher Grundlage agiert. Aber auch Leistungserbringung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, u.a. die sog. Beistandsleistung einer jPdöR könnte zukünftig umsatzsteuerbar und -pflichtig sein, wenn sie im Wettbewerb zu Privaten erbracht wird. Bei Beistandsleistungen handelt es sich um Leistungen, die eine jPdöR für eine andere jPdöR für deren Hoheitsbereich durchführt unf dafür einen Aufwandersatz erhält. Bisher geht die Finanzverwaltung davon aus, dass auf solche Beistandsleistungen Amtshilfegrundsätze anzuwenden sind und diese weder ertragsteuerpflichtig noch umsatzsteuerbar sind. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf die Rechtsprechung reagieren wird.

Nun ist ja nicht unmittelbar bekannt, ob und in welcher Form eine jPdöR der Besteuerung unterworfen wird. Was kann nun ein privater Wirtschaftsteilnehmer tun, wenn eine jPdöR zu ihm in Konkurrenz tritt und die Leistung der jPdöR womöglich nicht zur (Umsatz-)Steuer herangezogen wird?

Er kann zunächst diesbezüglich einen Auskunftsanspruch gegen das zuständige Finanzamt geltend machen. Dem steht das Steuergeheimnis nicht entgegen, wenn die Auskunft der Durchführung eines Verfahrens in Steuerangelegenheiten dient. Der Auskunftsanspruch besteht, wenn der private Wirtschaftsteilnehmer dezidiert und glaubhaft darlegt, dass er durch die Nichterhebung von (Umsatz-)Steuern bei der jPdöR Wettbewerbsnachteile erleidet. Als nächsten Schritt kann er dann eine sog. Konkurrentenklage bei dem zuständigen Finanzgericht führen, mit dem Ziel, eine ordnungsgemäße Besteuerung der jPdöR herbeizuführen.

Wir erleben immer häufiger, dass die öffentliche Hand mit ihren Aktivitäten in Konkurrenz zu privaten Wirtschaftsteilnehmern tritt. Damit ergeben sich immer häufiger Anlässe, diesen Schritt in Erwägung zu ziehen, ein anschauliches Beispiel ist unsere Beratung des Bundesverbandes der Lohnunternehmen. Sprechen Sie uns gern an!

Ansprechpartner

Dr. Alexandra Losch (Hannover)