Konferenz "Öffentliche Aufträge in Deutschland und Österreich nach Umsetzung der EU-Richtlinien – Chancen für polnische Unternehmen"

Am 27. Februar 2017 fand in Warschau eine internationale Konferenz zum Thema Vergabeverfahren in Deutschland und Österreich statt. Veranstalter der Konferenz waren SDZLEGAL SCHINDHELM und der Herausgeber der polnischen Fachzeitschrift „PRZETARGI PUBLICZNE“ (dt. „Öffentliche Aufträge“).

An der Tagung nahmen rund 100 Teilnehmer teil, die entweder bereits praktische Erfahrungen im Vergabebereich in Deutschland und Österreich haben oder ihre Tätigkeit auf diese Märkte ausdehnen wollen.

Vertreter und zugleich Vortragenden seitens der Veranstalter waren Frau Rechtsanwältin Anna Specht-Schampera – Leiterin der Abteilung für Vergabe- und Abfallwirtschaftsrecht bei SDZLEGAL SCHINDHELM und Frau Elzbieta Sobczuk – Chefredakteurin der Fachzeitschrift „PRZETARGI PUBLICZNE“.

Das Potential des deutschen und österreichischen Vergabemarktes und Chancen für polnische Unternehmen wurden von Herrn Michael Kern (Geschäftsführendes Mitglied der AHK Polen) und Herrn Dr. Karl Schmidt (der Österreichische Wirtschaftsdelegierte, WKO Warschau) dargestellt. Herr Dr. Henryk Czubek, Leiter der Abteilung für Handel und Investitionen, Botschaft der Republik Polen in Wien, referierte zu den typischen Problemen nach einer gewonnenen Ausschreibung in Österreich.

Sehr interessante und aufschlussreiche Vorträge mit vielen praktischen Hinweisen zu Fragen, die den Bietern größte Schwierigkeiten bereiten, hielten Experten der Schindhelm-Allianz: Frau Rechtsanwältin Anna Specht-Schampera, Herr Rechtsanwalt Dr. Heinrich Hahn (Schindhelm Hannover), Herr Rechtsanwalt Dr. Bernhard Heringhaus, Frau Rechtsanwältin Edda Charlotte de Riese (Schindhelm Osnabrück) und Herr Rechtsanwalt Edwin Scharf (Schindhelm Linz). Die Teilnehmer hatten zudem die Möglichkeit, einen praxisbezogenen, insbesondere auf den Rechtsschutz gerichteten Vortrag von Herrn Erfried Schüttpelz, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, Vorsitzender Richter des 20. Zivilsenates, zu hören. Darüber hinaus hat Frau Rechtsanwältin Anna Specht-Schampera sehr wichtige Fragen für polnische Unternehmer aus praktischer Sicht besprochen – das Verfahren im Rahmen der Präqualifikation und Eignungsnachweise in Deutschland und Österreich, die kein polnisches Äquivalent haben. Es wurde geklärt, wie dann die Eignung nachzuweisen ist. Dies hat sich als sehr interessant für diejenigen Unternehmer erwiesen, die die Teilnahme am Vergabeverfahren in Deutschland planen.

Zahlreiche Fragen an die Vortragenden und interessante Diskussionsbeiträge haben uns bewiesen, dass es ein großes Interesse an der angesprochenen Thematik wie auch die Bereitschaft zur Vertiefung der Kenntnisse und zum Wissens- sowie Erfahrungsaustausch bestehen.

Die erfolgreiche Tagung gibt die Anregung zur Veranstaltung einer weiteren die Themen vertiefenden Konferenz zu den praktischen Vergabefragen in Deutschland und Österreich.

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