Geplante Erbschaftsteuerreform - Massive Kritik des Bundesrates am Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. Juli 2015

Am 8. Juli 2015 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 17. Dezember 2014 insbesondere die Regelungen zur Begünstigung von Betriebsvermögen als verfassungswidrig erklärt hatte. Wir berichteten an dieser Stelle über die von der Bundesregierung geplanten Änderungen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2015 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Massive Kritik wird an dem Ansatz geübt, dass nur solches Vermögen begünstigt wird, das überwiegend seinem Hauptzweck nach einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit dient. Der Bundesrat lehnt den Paradigmenwechsel mit Nachdruck ab und wünscht sich hier die Beibehaltung bzw. Fortentwicklung des „alten“ Verwaltungsvermögensbegriffs als nicht begünstigtem Vermögen. Außerdem hält der Bundesrat das geplante Abschmelzmodell dahingehend für verfassungswidrig, dass eine Verschonung in Höhe von 20 % bzw. 35 % ohne Durchführung einer Bedürfnisprüfung möglich ist und streicht diese Regelung. Hier wird eine Übergangszone zwischen EUR 26 Mio. bzw. EUR 34 Mio. (bzw. EUR 52 Mio. bis EUR 60 Mio.) vorgeschlagen. Die Sockelverschonung wird abgelehnt. Zudem soll es die zehnjährige Stundungsregelung im Rahmen der Bedürfnisprüfung nicht mehr geben. Eine Stundung über 6 Monate bzw. die allgemeinen Stundungsregelungen seien völlig ausreichend.

In der Gegenäußerung der Bundesregierung am 8. Oktober 2015 heißt es hierzu lediglich: „Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis“.

Da die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetz erforderlich ist, dürfte die eine oder andere Forderung des Bundesrates umgesetzt werden. Sollte dies nicht erfolgen, ist zu erwarten, dass das Gesetz im Bundesrat scheitert und der Vermittlungsausschuss tagen muss. Es bleibt also spannend, denn die Umsetzungsfrist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, endet bekanntlich am 30. Juni 2016!

Ansprechpartnerin:

Petra Jaretzke, Steuerberaterin, Hannover