EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Mindestlohn im Lkw-Transit

Bereits Ende Januar hatte die Bundesregierung die Anwendung des Mindestlohns für ausländische Lkw-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland vorerst ausgesetzt, bis europarechtliche Fragen geklärt sind.

Die Prüfung der EU-Kommission hat nunmehr ergeben, dass die Anwendung des Mindestlohns auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berührten, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs sei. Die EU-Kommission hat deshalb ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland eingeleitet.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Sollte die Bundesregierung bei ihrer Ansicht bleiben, dass der Mindestlohn auch auf den reinen Transitverkehr anzuwenden sei, bestünde für die EU-Kommission die Möglichkeit, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

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Katharina Wardelmann, Osnabrück