Ein halbes Jahr Mindestlohn: Nachbesserungen bei Dokumentationspflichten geplant

Ein halbes Jahr nach der Einführung des Mindestlohngesetzes hat Andrea Nahles Bilanz gezogen; und zumindest im Bereich der Dokumentationspflichten Nachbesserungen in Aussicht gestellt.

Für Minijobs außerhalb von Privathaushalten und Arbeitsverhältnisse in den Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Bislang galt, dass diese Pflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer stetig mehr als EUR 2.958,00 brutto im Monat verdient. Bei Arbeitsverhältnissen, die einen längeren Bestand haben und bei denen das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt stets oberhalb der Mindestlohnschwelle von EUR 8,50 liegt, soll diese Schwelle auf EUR 2.000,00 brutto gesenkt werden. Die Schwelle von EUR 2.958,00 soll allerdings weiterhin bei saisonalen Beschäftigungsverhältnissen oder solchen mit stark schwankenden Arbeitszeiten gelten. Hier sei die Gefahr des Missbrauchs sehr hoch, weshalb für diese Fälle dieser Schwellenwert beibehalten werde.

Zudem soll bei der Beschäftigung von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Kindern und Eltern des Arbeitgebers auf die Aufzeichnungspflichten verzichtet werden.

Die geplanten Nachbesserungen bei den Dokumentationspflichten sind zu begrüßen und machen das Mindestlohngesetz ein wenig praxistauglicher. Die Diskussion um den hohen Bürokratieaufwand bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes wird aller Voraussicht dennoch anhalten. Weitere Änderungen des Mindestlohngesetzes sind zu erwarten. Im Bereich des Transitverkehrs sind die Kontrollen noch immer ausgesetzt, das EU-Verfahren gegen Deutschland läuft.

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Ansprechpartner

Dr. Bernhard Heringhaus, Osnabrück, Bukarest, Shanghai
Katharina Wardelmann, Osnabrück