EILT: Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Erbschaftsteuergesetzes

Am 8. Juli 2014 fand die mit Spannung erwartete mündliche Verhandlung vor dem BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Erbschaftsteuerrechts (§§ 13a und 13b ErbStG) statt.

Gegenstand des beim BVerfG anhängigen Verfahrens ist die Frage, ob das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in der derzeitigen Fassung gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG verstößt. Streitpunkt sind die sog. Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen. Danach kann Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich günstiger übertragen werden als Privatvermögen. Der Gesetzgeber hatte die Verschonungsregelungen eingeführt, um insbesondere den Erhalt von Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 27.9.2012 – II R 9/11) hingegen hält die Verschonung für verfassungswidrig.

Es wird berichtet, dass insbesondere der Vertreter der Bundesregierung in der mündlichen Verhandlung noch einmal deutlich die Beweggründe für die aktuelle Fassung der §§ 13a und 13 b ErbStG schilderte, während das BVerfG Zweifel an der Ausgestaltung, insbesondere am Ausmaß der Verschonungsregelungen äußerte. §§ 13 a und 13 b ErbStG öffneten einen breiten Raum für Steuervermeidung bis hin zur völligen Steuerbefreiung. Damit stellte sich die Frage, ob das geltende Erbschaftsteuerrecht nicht zu einer Überprivilegierung von Unternehmenserben führen könnte.

Selbstverständlich ist es noch offen, zu welchem Ergebnis das BVerfG letztlich in seiner für Herbst 2014 erwarteten Entscheidung tatsächlich kommen wird. Im Ergebnis erwarten wir gemeinsam mit der Fachwelt, dass die geltenden Verschonungsregelungen in dieser Form keinen Bestand haben werden.

Schenkungswillige sollten schnell überlegen, ob insbesondere die Übertragung von Betriebsvermögen nicht vorgezogen werden sollte. Bei Ihren entsprechenden Überlegungen stehen Ihnen die Experten der Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft und der Schindhelm Steuerberatungsgesellschaft gern beratend zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Petra Jaretzke, Steuerberaterin, Hannover