EILMELDUNG zur Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen: Die Abfrage der Steuer-ID wird durch die Zollverwaltung ausgesetzt!

Die Zollverwaltung setzt die Abfrage der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) im Rahmen der Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen vorerst aus. Die nunmehr aktualisierten Fragenkataloge zur Neubewertung finden Sie weiterhin auf der Homepage des Zolls (www.zoll.de).

Der Zoll reagierte damit u. a. auf die Kritik der Wirtschaft, dass bei zollrechtlichen Bewilligungen die persönliche Steuer-ID der Verantwortlichen erhoben wurde. Zudem hat das Finanzgericht Düsseldorf die Praxis der Abfrage der Steuer-ID dem EuGH zur Überprüfung vorgelegt (Az.: 4 K 1404/17). Das Finanzgericht hat Zweifel daran, dass die Abfrage in der Praxis rechtlich zulässig und insbesondere verhältnismäßig ist. Vor allem den weitgefassten Personenkreis, der von der Abfrage betroffen ist, sieht das Finanzgericht als bedenklich an.

Ansprechpartnerin

Anke Brinkhus, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Hannover