Österreich: Dritter Vergleich mit der Europäischen Kommission in einem Kartellfall

Die vor knapp zwei Jahren neu eingeführten Bestimmungen für zukünftige Vergleichsverhandlungen mit der Europäischen Kommission in Kartellfällen fanden zum dritten Mal Anwendung.

Im Rahmen eines solchen Verfahrens können die Parteien für eine Reduktion der Geldbuße von 10% ihre Beteiligung an einem Kartell einräumen und die Verantwortung hierfür übernehmen.

Die Europäische Kommission verhängte im April 2011 gegen zwei Unternehmen, nämlich Procter & Gamble und Unilever, Geldbußen in Höhe von EUR 315,2 Millionen wegen Bildung eines sich auf acht EU Länder erstreckenden Kartells mit dem Unternehmen Henkel auf dem Markt für Haushaltswaschpulver. Dem Kronzeugen Henkel wurde die Geldbuße vollständig erlassen. Die Höhe der Geldbuße ist für die Dauer des Kartells von nur drei Jahren bemerkenswert.

Vor diesem dritten Kartellvergleich wurden letztes Jahre bereits zwei andere Kartelle, nämlich das DRAM-Kartell und das Tierfutterkartell, verglichen. Das Vergleichsverfahren soll die Europäische Kommission in die Lage versetzen, mit unveränderten Ressourcen mehr Fälle bearbeiten zu können, um dadurch dem Allgemeininteresse an einer wirksamen und rechtzeitigen Ahndung von Zuwiderhandlungen zu entsprechen und die Abschreckungswirkung insgesamt zu verbessern.

Der Vorteil für die betroffenen Unternehmen liegt in der Abkürzung des langwierigen Geldbußenverfahrens im Gegenzug für deren Schuldeingeständnis. Die Verfahrensverkürzung liegt vor allem in der vereinfachten Beantwortung der Mitteilung der Beschwerdepunkte und im Verzicht sowohl auf vollständige Akteneinsicht als auch auf die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung. Als „Belohnung“ hierfür erhalten die Parteien eine Ermäßigung ihrer Geldbuße um 10%.

Autor: Dr. Christina Hummer LL.M., Brüssel, Wien