Deutsches Bundeskartellamt untersagt Online-Video-Plattform von RTL und Pro7Sat1

Das deutsche Bundeskartellamt untersagt das Vorhaben von RTL und Pro7Sat.1, welche die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform planten.

Das Bundeskartellamt untersagte am 18. März 2011 die Gründung des geplanten Gemeinschaftsunternehmens von RTL und Pro7Sat1 für eine Online-Video-Plattform. Bereits einen Monat zuvor teilte die Wettbewerbsbehörde den Unternehmen die wesentlichen Gründe für die nunmehr erlassene Untersagungsentscheidung mit. Daraufhin hatten die beteiligten Unternehmen die Möglichkeit zur Stellungnahme, welche jedoch die wettbewerblichen Bedenken der Behörde nicht ausräumen konnte.

Das Bundeskartellamt ist nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung der Auffassung, dass die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das nach wie vor bestehende marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken würde. Die zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen würde darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen.

Gleichzeitig prüfte das Bundeskartellamt bei der Bewertung des Vorhabens auch umfassend jegliche möglichen positiven Auswirkungen einer neuen Video-On-Demand-Plattform. Allerdings kam es zu dem Ergebnis, dass nur bei einer offenen, rein technischen Plattform die Vorteile durch die erhöhte Reichweite für Video-On-Demand-Angebote und die einfachere Navigation durch die Inhalte die auch dann noch bestehenden Nachteile für den Wettbewerb aufwögen. Vor allem waren die Unternehmen nicht bereit, an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen - vor allem in Form einer weitergehenden Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter - vorzunehmen.