Der neue Unionszollkodex (UZK) kommt zum 1. Mai 2016

Ab dem 1. Mai 2016 ist der neue Unionszollkodex in vollem Umfang anwendbar. Die umfangreiche Zollreform ist nicht mehr zu stoppen. Damit gehen viele Neuerungen einher, die Einfluss auf den internationalen Warenhandel haben werden.

Mit dem UZK soll die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften für den internationalen Wirtschaftsbeteiligten einfacher und somit der Handel leichter werden. Zu diesem Zweck werden z. B. die allgemeinen Vorschriften für die besonderen Verfahren (Bewilligung, Aufzeichnung, Erledigung, Übertragung von Rechten und Pflichten, Beförderung von Waren, übliche Behandlung und Ersatzwaren, Artikel 211 bis 225 UZK) „vor die Klammer“ gezogen. Damit erstreckt sich nun ihr Geltungsbereich grundsätzlich auf sämtliche besondere Verfahren im UZK. Damit soll der papierlose Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Verwaltung zu einer Beschleunigung der Arbeitsabläufe führen.

Die Detailregelungen befinden sich noch in der Beratung. Sie sollten ursprünglich zum 1. Mai 2015 bereitstehen, damit sich Zoll und Unternehmen entsprechend vorbereiten können. Jetzt wird im Juli bzw. im September 2015 mit den endgültigen Texten gerechnet. Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten, wie Sie sich Vorteile des UZK frühzeitig zu Nutzen machen können.

Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Anke Brinkhus, Hannover