Der Immobilienkauf wird ab 1. Januar 2014 teurer

1.

Wer in Niedersachsen und in einigen anderen Bundesländern den Erwerb einer Immobilie plant, sollte sich mit der Verwirklichung beeilen. Ab 1. Januar 2014 steigt die Grunderwerbsteuer von derzeit 4,5 % auf dann 5 %. Ein durchschnittlicher Immobilienkauf verteuert sich damit allein aufgrund der Grunderwerbsteuererhöhung um oft mehr als EUR 1.000,00.

In Niedersachsen ist das entsprechende Gesetz zwar noch nicht verabschiedet, es dürfte aber nur eine reine Formalität sein. Die Landesregierung will die in den Landeshaushalt fließende Grunderwerbsteuer von derzeit 4,5 % auf 5 % anheben. Damit verteuert sich allein durch die Grunderwerbsteuererhöhung der Kauf einer Immobilie in Wert von EUR 500.000,00 um EUR 2.500,00.

Auch in Bremen klettert der Steuersatz um einen halben Prozentpunkt auf 5 %. Dieser Wert ist dann in den meisten Bundesländern üblich. Lediglich Bayern, Sachsen und Hamburg liegen unter diesem Steuersatz. Besonders günstig ist es nach wie vor in Bayern und Sachsen mit jeweils 3,5 %. Besonders teuer wird der Erwerb in Berlin mit 6 % sowie Schleswig-Holstein mit sogar 6,5 %.

Die aktuellen Grunderwerbsteuertarife ab 1. Januar 2014 können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

 

Bundesland

Prozentsatz

Baden-Württemberg

5 %

Bayern

3,5 %

Berlin

6 (5) %

Bremen

5 (4,5) %

Brandenburg

5 %

Hamburg

4,5 %

Hessen

5 %

Mecklenburg-Vorpommern

5 %

Niedersachsen

5 (4,5) %

Nordrhein-Westfalen

5 %

Rheinland-Pfalz

5 %

Saarland

5,5 %

Sachsen

3,5 %

Sachsen-Anhalt

5 %

Schleswig-Holstein

6,5 (5 ) %

Thüringen

5 %

In Klammern: heutige Steuersätze

 

2. Hinweis

Anders als der Begriff vermuten lässt, wird die Grunderwerbsteuer stets auf den Gesamtwert der Immobilie einschließlich des Gebäudes erhoben. Dies gilt auch dann, wenn das Gebäude noch gar nicht errichtet wurde, sondern lediglich geplant ist, soweit ein einheitliches Vertragswerk vorliegt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Bauträger eine Eigentumswohnung oder eine Immobilie zusammen mit dem Grundstück zum Kauf anbietet.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Notar Dr. Axel Berninger, Hannover