Der digitale Imfpass – kehrt Deutschland zurück zur (neuen) Normalität?

Wie ist die Impfreihenfolge in Deutschland geregelt?

Die Impfreihenfolge ist durch die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesgesundheitsministeriums vom 08. Februar 2021 festgelegt. Die Verordnung geht auf eine Empfehlung der ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) zurück. Demnach müssen die Bundesländer bei der Verteilung des zur Verfügung stehenden Impfstoffes zwischen Personen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität sowie allen übrigen Anspruchsberechtigten unterscheiden. Die Differenzierung erfolgt hierbei insbesondere nach Alter und etwaigen Vorerkrankungen der betreffenden Person. Darüber hinaus werden auch Personen, die in Gesundheits- und Pflegeberufen arbeiten, bei der Impfstoffverteilung bevorzugt. Mit Stand 08.03.2021 wurden 10,4 Millionen Impfdosen an die Bundesländer ausgeliefert. Der Mittelwert der täglichen Impfdosen liegt bei über 200.000.

Soll es Sonderrechte für „Geimpfte“ in Deutschland geben?

Ob für geimpfte Personen Ausnahmen von den bestehenden Beschränkungen gelten sollen, wird fortlaufend kontrovers diskutiert. Der Deutsche Ethikrat sprach sich in einer Ad-hoc Empfehlung gegen derartige Ausnahmen aus, solange eine Infektiosität dieser Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Ausnahmeregelungen für Geimpfte können erst dann zulässig sein, wenn von diesen Personen keine oder zumindest nur eine geringe Infektionsgefahr ausgeht. Auch können aufgrund des Gleichheitssatzes Ausnahmen nur dann eingeführt werden, wenn der Impfstoff auch jedem Impfwilligen zur Verfügung steht. Dies geht auch aus einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hervor. Feststeht aber auch, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur vor dem Hintergrund eines notwendigen Gesundheitsschutzes der Bevölkerung zu rechtfertigen sind. Fehlt es hieran, sind die Einschränkungen aufzuheben. Die Privatautonomie gestattet es überdies, dass private Unternehmen frei entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihrem Betrieb von einem bestehenden Impfschutz abhängig machen.

Kommt der (digitale) Impfpass in Deutschland?

Am 21.01.2021 verständigte sich der Europäische Rat auf die Einführung eines digitalen Impfnachweises. Dieser tritt in Deutschland neben den analogen Impfpass. Das Programm wird unter der Federführung von IBM entwickelt und soll bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 zur Verfügung stehen. Auf europäischer Ebene will die EU-Kommission am 17.03.2021 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines "digitalen grünen Impfpass" vorlegen, in dem Impfstatus und Testergebnisse festgehalten werden können. Hierdurch sollen EU-Auslandsreisen vereinfacht werden. Die WHO kritisiert jedoch dieses Vorhaben, da es bisher ungeklärt sei, ob und wie weit eine Immunisierung von Geimpften bestehe.