China: Verschärftes Einwanderungsgesetz gegen illegale Ausländer

Immer mehr Ausländer reisen nach China und missbrauchen den eigentlichen Zweck ihres Visums, um sich illegal im Land aufzuhalten und zu arbeiten. Die chinesische Regierung hat daher die Kontrollen an bei Ausländern beliebten Orten und Einrichtungen verschärft. In der Folge wurden bei Razzien und Durchsuchungen Ausländer, die sich ohne entsprechende Arbeitsund Aufenthaltserlaubnis in China aufhalten und arbeiten, festgenommen und anschließend in ihre Heimatländer abgeschoben.

Als Maßnahme gegen Ausländer, die ihr Visum missbrauchen und sich unberechtigt in China aufhalten und arbeiten, hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses ein neues Einund Ausreisegesetz („Gesetz“) verabschiedet. Das Gesetz modifiziert das Immigrationsgesetz von 1986 und tritt zum 1. Juli 2013 in Kraft. Das neue Gesetz wirkt sich nicht nur auf die Ausländer persönlich aus, sondern bringt auch Sanktionen für betroffene Arbeitgeber mit sich:

Sanktionen für Arbeitgeber
Unternehmen, die illegal Ausländer beschäftigen, müssen ein Bußgeld in Höhe von RMB 10.000 für jeden illegal beschäftigten Ausländer bis zu einer Höchstsumme von RMB 100.000 bezahlen. Außerdem werden die aus der illegalen Beschäftigung erzielten Einnahmen beschlagnahmt.

Sanktionen für illegal beschäftigte Ausländer
Das Gesetz schreibt vor, dass Ausländer, die in China arbeiten, alle erforderlichen Arbeitsdokumente beantragen müssen. Im Falle einer illegalen Beschäftigung müssen Ausländer mit einem Bußgeld zwischen RMB 5.000 und 20.000 rechnen. In schwerwiegenden Fällen kann zusätzlich eine Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Tagen verhängt werden.

Sanktionen für sich illegal aufhaltende Ausländer Ausländer, die sich illegal in China aufhalten, können verwarnt werden. In schwerwiegenden Fällen sieht das Gesetz ein Bußgeld von RMB 500 pro Tag bis zu einer Höchstsumme von RMB 10.000 oder eine Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Tagen vor.

Abschiebung
Ausländer, die illegal nach China einreisen, sich unberechtigt in China aufhalten oder arbeiten, können abgeschoben werden und dürfen für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren nicht wieder einreisen. Bei einem Verstoß gegen die aufenthaltsrechtlichen Bedingungen oder gegen Gesetze und Vorschriften können Ausländer ebenfalls abgeschoben werden. Eine erneute Einreise wird in diesen Fällen für zehn Jahre verboten.

Ausreiseverbot
Die zuständigen Behörden haben das gesetzliche Recht, ein Ausreiseverbot für Ausländer, die die Gehälter von Arbeitnehmern nicht zahlen, zu verhängen.

Anzeigepflicht und Aufforderung zur Meldung durch Bevölkerung
Unternehmen, die Ausländer einstellen oder ausländische Studenten beschäftigen, werden verpflichtet, entsprechende Information den örtlichen Sicherheitsbehörden zu melden. Gleichzeitig wird die Bevölkerung aufgefordert, den Verdacht, dass sich ein Ausländer unberechtigt in China aufhält oder arbeitet, den örtlichen Sicherheitsbehörden anzuzeigen.

Antragsverfahren für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Um die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum und die notwendigen Arbeitsund Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Um als Ausländer legal in China arbeiten zu können, muss die chinesische Botschaft im Heimatland des Ausländers zunächst ein Arbeitsvisum ausstellen. Hierfür sind u.a. eine Arbeitsgenehmigung und ein offizielles Einladungsschreiben der zuständigen chinesischen Behörden erforderlich. Innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise mit diesem Arbeitsvisum müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitserlaubnis bei der Arbeitsbehörde vor Ort beantragen. Sobald die Arbeitserlaubnis erteilt wurde, kann der Arbeitnehmer den Antrag für die entsprechende Aufenthaltserlaubnis stellen. Wir empfehlen, die erforderlichen Unterlagen frühzeitig vorzubereiten, da alle Unterlagen einschließlich Lebenslauf und aller akademischen und Arbeitszeugnisse ins Chinesische übersetzt werden müssen.

Autoren
Raymond Kok (Shanghai, Osnabrück)
Pyn-An Sun
Svenja Kutnig (Shanghai, Wien)
Bernhard Heringhaus (Osnabrück, Bukarest, Shanghai)
Felix Bonstein